Ärger um die Online-Partnervermittlung LemonSwan: Verbraucher berichten, dass ihnen trotz Widerrufs einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft 139,95 Euro für ein sogenanntes Starterpaket berechnet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deshalb eine Sammelklage. Betroffene werden derzeit ausdrücklich gesucht und können ihre Erfahrungen schildern.
Wer eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft bei LemonSwan abgeschlossen und anschließend widerrufen hat, sollte seine Abrechnung genauer kontrollieren.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es zahlreiche Beschwerden über ein zusätzlich berechnetes Starterpaket zum Preis von derzeit 139,95 Euro.
Besonders problematisch aus Sicht der Betroffenen: Die Forderung soll teilweise auch dann bestehen bleiben, wenn die eigentliche Mitgliedschaft widerrufen wurde.
Was steckt hinter dem Starterpaket?
Das Starterpaket wird beim Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft zusätzlich berechnet.
Nach den Angaben der Verbraucherzentrale gehören dazu unter anderem:
- ein Willkommensgespräch,
- ein Persönlichkeits-eBook,
- ein Profil-Highlight.
Mehrere Verbraucher berichten laut Verbraucherzentrale, dass ihnen die zusätzlichen Kosten erst nach dem Vertragsabschluss aufgefallen seien.
Der Preis des Pakets beträgt nach dem Stand vom 11. September 2026 139,95 Euro.
Warum gibt es nach dem Widerruf Streit?
Der zentrale Streitpunkt ist offenbar die Frage, was nach einem Widerruf mit den Kosten des Starterpakets geschieht.
Nach Angaben von Betroffenen verlangt LemonSwan die 139,95 Euro teilweise auch nach einem Widerruf.
Die von der Verbraucherzentrale wiedergegebene Begründung des Unternehmens lautet, dass die Leistungen des Starterpakets bereits vollständig erbracht worden seien.
Genau diese Konstellation beschäftigt nun die Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale prüft Sammelklage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft nach eigenen Angaben derzeit eine Sammelklage gegen LemonSwan.
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass eine entsprechende Klage bereits eingereicht wurde oder dass deren Ausgang feststeht.
Zunächst sammelt die Verbraucherzentrale Erfahrungen von Betroffenen.
Besonders interessant sind Fälle von Verbrauchern, die eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen haben und denen anschließend das Starterpaket oder andere zusätzliche Kosten berechnet wurden.
Betroffene können ihren Fall melden
Wer selbst betroffen ist, kann an der von den Verbraucherzentralen angebotenen Umfrage teilnehmen.
Dabei können Verbraucher schildern, wie der Vertragsabschluss ablief, welche zusätzlichen Kosten berechnet wurden und was nach einem Widerruf geschah.
Die Angaben sollen den Verbraucherschützern offenbar dabei helfen, Umfang und rechtliche Bedeutung der Fälle besser einzuschätzen.
Betroffene können sich außerdem informieren lassen, falls tatsächlich eine Sammelklage eingereicht wird.
Sammelklage bedeutet nicht automatisch Geld zurück
Verbraucher sollten allerdings eine wichtige Einschränkung kennen.
Die Prüfung einer Sammelklage bedeutet nicht, dass Betroffene automatisch 139,95 Euro zurückerhalten.
Zunächst muss entschieden werden, ob überhaupt ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.
Anschließend kommt es auf die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Verfahrens, die Voraussetzungen für eine Teilnahme und letztlich auf dessen Ausgang an.
Wer betroffen ist, sollte deshalb Unterlagen nicht wegwerfen und sich nicht allein darauf verlassen, dass ein mögliches Sammelverfahren sämtliche individuellen Probleme automatisch löst.
Diese Unterlagen sollten Betroffene aufbewahren
Wer wegen des Starterpakets mit LemonSwan im Streit liegt, sollte insbesondere Vertragsunterlagen, Bestellbestätigung und Rechnung sichern.
Auch die Widerrufserklärung und ein Nachweis darüber, wann sie verschickt beziehungsweise übermittelt wurde, können wichtig sein.
Dasselbe gilt für E-Mails und sonstige Kommunikation mit dem Unternehmen sowie Konto- oder Kreditkartenabrechnungen, aus denen Zahlungen hervorgehen.
Wurde die Forderung bereits bestritten, sollte auch dieser Schriftverkehr aufbewahrt werden.
Forderung nicht einfach ignorieren
Eine umstrittene Forderung sollte nicht allein deshalb ignoriert werden, weil die Verbraucherzentrale eine Sammelklage prüft.
Wer die Berechtigung einer Forderung bestreitet, sollte sich vielmehr mit seinem konkreten Fall auseinandersetzen und gegebenenfalls Verbraucherberatung oder rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Das gilt insbesondere, wenn Mahnungen oder weitere Zahlungsaufforderungen eintreffen.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, falls tatsächlich gerichtliche Post zugestellt wird.
Widerruf und Wertersatz sind rechtlich nicht dasselbe
Bei dem Konflikt sollte außerdem zwischen verschiedenen Fragen unterschieden werden.
Ein wirksamer Widerruf kann grundsätzlich dazu führen, dass ein Verbrauchervertrag rückabgewickelt werden muss.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen für bereits erbrachte Leistungen möglicherweise Wertersatz verlangt werden kann.
Ob die konkreten 139,95 Euro im jeweiligen LemonSwan-Fall geschuldet sind, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Tatsache beantworten, dass ein Verbraucher widerrufen hat.
Gerade die konkrete Vertragsgestaltung und die Informationen beim Vertragsschluss können rechtlich relevant sein.
Nicht jeder LemonSwan-Kunde ist automatisch betroffen
Die Verbraucherwarnung sollte auch nicht dahingehend missverstanden werden, dass sämtliche Verträge mit LemonSwan oder sämtliche Forderungen des Unternehmens unzulässig seien.
Gegenstand der aktuellen Prüfung sind nach den vorliegenden Informationen insbesondere Beschwerden im Zusammenhang mit dem 139,95 Euro teuren Starterpaket und dessen Berechnung nach einem Widerruf.
Die Verbraucherzentrale sammelt dazu weitere Erfahrungen.
Warum die Umfrage wichtig ist
Für eine mögliche Sammelklage ist es hilfreich zu wissen, ob viele Verbraucher von einer vergleichbaren Vertragsgestaltung betroffen sind.
Deshalb fragt die Verbraucherzentrale ausdrücklich nach Erfahrungen.
Wer das Starterpaket berechnet bekommen hat, sollte beispielsweise prüfen, wann der Preis erstmals erkennbar war, welche Informationen beim Vertragsschluss angezeigt wurden, wann der Widerruf erfolgte und wie LemonSwan darauf reagierte.
Auch andere zusätzlich berechnete Kosten können für die Verbraucherzentrale von Interesse sein.