Verbraucher sollten bei Zahlungs- und Inkassoforderungen besonders vorsichtig sein, die unter dem Namen „Rechtsanwältin Simone Frei“ auftreten. Als Anschrift wird dabei Uhlandstraße 161 in 10719 Berlin genannt, außerdem wird auf eine Internetseite unter dem Namen „Kanzlei Frei“ verwiesen. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte keinesfalls vorschnell bezahlen. Zunächst müssen Absender, Forderung und insbesondere die angegebene Bankverbindung unabhängig überprüft werden.
Wichtig ist dabei eine klare Unterscheidung: Allein die Verwendung des Namens einer Rechtsanwältin, einer Anschrift oder einer Kanzleibezeichnung beweist nicht, dass die betreffende Person das Schreiben tatsächlich erstellt oder verschickt hat.
Bei betrügerischen Zahlungsaufforderungen können Namen und Kontaktdaten realer Personen oder Kanzleien missbräuchlich verwendet werden.
Name einer Rechtsanwältin kann missbraucht werden
In den vorliegenden Angaben wird folgende Absenderinformation genannt:
Rechtsanwältin Simone Frei
Uhlandstraße 161
10719 Berlin
Zusätzlich wird eine Internetseite unter der Bezeichnung „Kanzlei Frei“ angegeben.
Diese Angaben allein reichen jedoch nicht aus, um die Echtheit eines Inkassoschreibens festzustellen.
Ebenso wenig wäre es ohne weitere Belege zulässig, daraus abzuleiten, dass die genannte Rechtsanwältin selbst hinter möglicherweise betrügerischen Forderungen steht.
Identitätsmissbrauch muss ausdrücklich als Möglichkeit berücksichtigt werden.
Auf welches Konto soll gezahlt werden?
Eines der wichtigsten Merkmale bei verdächtigen Inkassoschreiben ist die angegebene Bankverbindung.
Verbraucher sollten insbesondere prüfen, wer als Zahlungsempfänger genannt wird.
Stimmt der Kontoinhaber nicht mit der angeblichen Kanzlei, dem Gläubiger oder einem nachvollziehbar beteiligten Unternehmen überein, besteht zusätzlicher Klärungsbedarf.
Auch wechselnde Zahlungsempfänger oder unterschiedliche Konten in weitgehend identischen Schreiben sind Warnzeichen.
Eine ausländische IBAN allein wäre dagegen noch kein Beweis für einen Betrug.
Konkrete IBANs fehlen noch
Für eine Veröffentlichung unter der Überschrift „Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen“ fehlen in den bislang übermittelten Informationen allerdings die entscheidenden Angaben:
die Namen der Zahlungsempfänger und die dazugehörigen IBANs.
Ohne diese Informationen sollten keine Konten ergänzt, vermutet oder der genannten Kanzlei zugerechnet werden.
Sobald konkrete Bankverbindungen bekannt sind, können diese mit dem Hinweis veröffentlicht werden:
Auf diese Konten sollte nicht überwiesen werden, solange die Echtheit der Zahlungsaufforderung und die Berechtigung des Zahlungsempfängers nicht zweifelsfrei geklärt sind.
Unbekannte Forderung niemals aus Angst bezahlen
Betrügerische Zahlungsaufforderungen arbeiten häufig mit Zeitdruck.
Empfänger sollen beispielsweise innerhalb weniger Tage zahlen. Teilweise werden zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen angekündigt.
Davon sollten sich Verbraucher nicht zu einer ungeprüften Überweisung verleiten lassen.
Zunächst muss geklärt werden, welcher Vertrag oder welche ursprüngliche Rechnung der Forderung zugrunde liegen soll.
Ist der angebliche Gläubiger völlig unbekannt oder wurde dort niemals ein Vertrag abgeschlossen, ist besondere Vorsicht angebracht.
Aktenzeichen und juristische Sprache beweisen nichts
Auch ein professionell gestaltetes Schreiben ist kein Echtheitsnachweis.
Briefkopf, Aktenzeichen, Kanzleistempel, Unterschriften und juristische Formulierungen können kopiert oder frei erfunden werden.
Dasselbe gilt für persönliche Daten des Empfängers.
Kriminelle können Namen und Anschriften aus unterschiedlichen Quellen erhalten. Die Tatsache, dass ein Schreiben die korrekte Anschrift des Empfängers enthält, beweist deshalb ebenfalls nicht seine Echtheit.
Kanzlei unabhängig überprüfen
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die darin enthaltenen Kontaktdaten nicht ungeprüft verwenden.
Stattdessen sollte unabhängig recherchiert werden, ob die angegebene Rechtsanwältin beziehungsweise Kanzlei existiert und ob die angegebenen Kontaktdaten tatsächlich zu ihr gehören.
Bei Rechtsanwälten kann dafür insbesondere das offizielle Rechtsanwaltsverzeichnis herangezogen werden.
Bestehen weiterhin Zweifel, sollte über unabhängig ermittelte Kontaktdaten nachgefragt werden, ob das betreffende Schreiben tatsächlich von der Kanzlei stammt.
Vorsicht auch bei der angegebenen Internetseite
Eine Internetseite mit professioneller Gestaltung ist ebenfalls kein ausreichender Beweis.
Domains können registriert und Internetauftritte so gestaltet werden, dass sie wie die Seite einer echten Kanzlei aussehen.
Deshalb sollten Verbraucher nicht allein darauf vertrauen, dass Name, Anschrift und Internetseite zueinanderpassen.
Entscheidend ist eine unabhängige Überprüfung.
Inkassoschreiben ist kein Gerichtsbeschluss
Besonders einschüchternd wirken Hinweise auf Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung.
Dabei sollte zwischen einer privaten Zahlungsaufforderung und gerichtlicher Post unterschieden werden.
Ein anwaltliches Forderungsschreiben ist noch kein Vollstreckungstitel.
Eine Kontopfändung kann nicht allein deshalb durchgeführt werden, weil sie in einem Schreiben angekündigt wird.
Anders ist die Situation bei tatsächlich zugestellter gerichtlicher Post. Einen echten Mahn- oder Vollstreckungsbescheid sollte niemand ignorieren, weil gesetzliche Fristen laufen können.
Bereits überwiesen? Schnell die Bank kontaktieren
Wer aufgrund eines verdächtigen Schreibens bereits Geld überwiesen hat, sollte möglichst schnell reagieren.
Die eigene Bank sollte unverzüglich informiert werden. Je nach Stand der Transaktion kann möglicherweise noch versucht werden, eine Zahlung zu stoppen beziehungsweise eine Rückholung einzuleiten.
Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.
Zusätzlich sollten sämtliche Beweise gesichert werden.
Dazu gehören insbesondere das vollständige Schreiben, Umschlag, E-Mails, Telefonnummern, Internetadressen, Kontoinhaber, IBAN und Überweisungsbelege.
Bei einem konkreten Betrugsverdacht kommt außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei in Betracht.
Keine weiteren Zahlungen leisten
Nach einer ersten Zahlung können weitere Forderungen folgen.
Dann werden beispielsweise zusätzliche Anwaltskosten, Bearbeitungsgebühren oder angebliche Gerichtskosten verlangt.
Wer Zweifel an der Echtheit des ursprünglichen Schreibens hat, sollte deshalb nicht einfach weitere Beträge überweisen.
Jede zusätzliche Forderung muss ebenfalls überprüft werden.
Die genannte Rechtsanwältin nicht vorschnell beschuldigen
Dieser Punkt ist für eine seriöse Verbraucherwarnung besonders wichtig.
Dass der Name „Rechtsanwältin Simone Frei“ auf einem möglicherweise gefälschten Schreiben erscheint, beweist nicht, dass die genannte Person etwas mit einem Betrugsversuch zu tun hat.
Sollten Dritte ihren Namen, ihre Anschrift oder andere Kanzleidaten ohne ihre Zustimmung verwenden, wäre vielmehr die Rechtsanwältin beziehungsweise Kanzlei selbst von einem Identitätsmissbrauch betroffen.
Wer tatsächlich hinter entsprechenden Schreiben und Bankkonten steht, muss anhand belastbarer Belege beziehungsweise durch die zuständigen Ermittlungsbehörden geklärt werden.
Fazit: Erst Forderung und Konto prüfen, dann bezahlen
Wer ein unerwartetes Inkassoschreiben unter dem Namen „Rechtsanwältin Simone Frei“ erhält, sollte nicht allein aufgrund des professionellen Erscheinungsbildes zahlen.
Forderung, Absender und Bankverbindung müssen unabhängig überprüft werden.
Besonders wichtig ist der Zahlungsempfänger. Passt dieser nicht nachvollziehbar zur angeblichen Kanzlei oder zum Gläubiger, sollte bis zur vollständigen Klärung keine Überweisung erfolgen.
Für eine konkrete Kontenwarnung benötigen wir noch die IBANs und Namen der in den Schreiben genannten Zahlungsempfänger. Erst dann können die betreffenden Bankverbindungen sachlich und ohne unbelegte Täterzuordnung aufgeführt werden.