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2,40 Euro pro Bestellung: Österreich macht Online-Shopping teurer

Tumisu (CC0), Pixabay

Für österreichische Online-Käufer hat sich seit dem 1. Oktober eine alltägliche Rechnung verändert. Wer bei großen Versandhändlern wie Amazon, Zalando, Temu, Ikea, Otto, Apple, MediaMarkt, Shein oder AliExpress bestellt, kann mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden.

Die neue Abgabe beträgt 2,40 Euro je betroffener Bestellung. Erfasst werden große Versandhändler, die im österreichischen Versandhandel einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielen.

Kleinere Anbieter fallen damit nicht automatisch unter die Regelung.

Nicht das Paket, sondern die Bestellung zählt

Der häufig verwendete Begriff „Paketsteuer“ ist etwas irreführend. Entscheidend ist nicht die Anzahl der tatsächlich verschickten Pakete, sondern die Bestellung.

Bestellt ein Kunde beispielsweise fünf Artikel gemeinsam und werden diese anschließend aus logistischen Gründen in drei Paketen geliefert, fällt die Abgabe grundsätzlich nur einmal an.

Das schafft gleichzeitig einen Anreiz, Einkäufe zu bündeln.

Bei zehn einzelnen betroffenen Bestellungen summieren sich jeweils 2,40 Euro bereits auf 24 Euro. Bei 50 Bestellungen wären es 120 Euro.

Für gelegentliche Online-Käufer dürfte die zusätzliche Belastung überschaubar bleiben. Wer dagegen häufig kleine Bestellungen aufgibt, könnte die neue Abgabe im Laufe eines Jahres deutlich stärker spüren.

Besonders kleine Einkäufe werden relativ teuer

Interessant ist die Wirkung der festen Gebühr auf unterschiedliche Bestellwerte.

Bei einem Einkauf von 20 Euro entsprechen zusätzliche 2,40 Euro immerhin 12 Prozent des Warenwertes. Bei einer Bestellung über 200 Euro sind es dagegen nur 1,2 Prozent.

Damit werden kleine Bestellungen relativ gesehen wesentlich stärker belastet als große.

Das könnte das Einkaufsverhalten verändern. Statt mehrmals pro Woche einzelne Artikel zu bestellen, könnten Verbraucher künftig stärker darauf achten, mehrere Produkte in einer Bestellung zusammenzufassen.

Ob das tatsächlich in größerem Umfang geschieht, wird sich allerdings erst nach einigen Monaten zeigen.

Der Staat erwartet 280 Millionen Euro

Für den österreichischen Staat ist die neue Abgabe finanziell keineswegs unbedeutend.

Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich. Mit dem Geld soll unter anderem eine bereits umgesetzte Steuersenkung auf bestimmte Lebensmittel finanziert werden.

Damit steckt hinter der Maßnahme auch eine Form der Umverteilung: Zusätzliche Einnahmen aus dem Online-Handel sollen zur Finanzierung von Entlastungen in anderen Bereichen beitragen.

Für Verbraucher stellt sich allerdings zunächst eine einfachere Frage: Wer bezahlt die 2,40 Euro am Ende tatsächlich?

Müssen Verbraucher die komplette Abgabe bezahlen?

Nicht zwangsläufig.

Formal wird die Abgabe bei den betroffenen Unternehmen erhoben. Wirtschaftlich entscheidend ist jedoch, ob und in welchem Umfang die Versandhändler diese Kosten an ihre Kunden weitergeben.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ein Händler kann die 2,40 Euro offen als zusätzliche Gebühr ausweisen. Er könnte aber auch Versandkosten oder Produktpreise verändern, kostenlose Liefermodelle einschränken oder einen Teil der Belastung selbst übernehmen.

Deshalb bedeutet eine Abgabe von 2,40 Euro nicht automatisch, dass jede Bestellung exakt um diesen Betrag teurer wird.

Gerade bei großen Versandunternehmen dürfte der Wettbewerb eine wichtige Rolle spielen. Ein Händler, der die Kosten vollständig übernimmt, könnte sich damit einen Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen.

Umgekehrt könnten Unternehmen versuchen, die Belastung schrittweise und weniger sichtbar in ihre Preise einzukalkulieren.

Click & Collect könnte profitieren

Eine interessante Ausnahme betrifft Bestellungen, die anschließend im Geschäft abgeholt werden.

Beim sogenannten Click & Collect fällt die Paketabgabe nicht an. Verbraucher können ihre Ware also online auswählen und bestellen und anschließend selbst in der Filiale abholen.

Für Handelsunternehmen mit einem großen Filialnetz könnte das zum Wettbewerbsvorteil werden.

Sie können die Bequemlichkeit einer Online-Bestellung mit der Abholung im stationären Handel verbinden. Gleichzeitig sparen sich Kunden möglicherweise die zusätzliche Belastung.

Ob deshalb tatsächlich mehr Menschen ihre Bestellungen selbst abholen, bleibt abzuwarten.

Nicht jede Bestellung ist betroffen

Die neue Abgabe gilt zudem nicht für sämtliche Lieferungen.

Privatverkäufe über Plattformen wie Vinted oder Willhaben bleiben ausgenommen. Auch Lebensmittellieferungen sowie Zeitungen und Zeitschriften werden nicht erfasst.

Ebenfalls keine Abgabe fällt bei bestimmten Waren an, die stationär gekauft und anschließend geliefert werden. Auch Bestellungen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmen sind ausgenommen.

Dadurch entsteht allerdings ein kompliziertes System unterschiedlicher Fälle.

Für Verbraucher dürfte deshalb nicht immer auf den ersten Blick verständlich sein, warum eine Bestellung zusätzlich belastet wird und eine andere nicht.

Händler gehen gegen die Abgabe vor

Die neue Regelung stößt bei großen Online-Händlern auf Widerstand.

Zalando hat bereits rechtliche Schritte gegen die Abgabe eingeleitet. Weitere Unternehmen könnten folgen.

Dabei geht es für die Unternehmen um wesentlich mehr als 2,40 Euro.

Bei Millionen Bestellungen summiert sich ein vergleichsweise kleiner Betrag schnell zu erheblichen Summen. Allein die erwarteten staatlichen Einnahmen von rund 280 Millionen Euro pro Jahr verdeutlichen die wirtschaftliche Größenordnung.

Für die Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, welchen Anteil dieser zusätzlichen Kosten sie an ihre Kunden weitergeben können, ohne Umsätze oder Marktanteile zu verlieren.

Was passiert bei Retouren?

Besonders interessant ist die Frage der Rücksendungen.

Otto Österreich und Zalando haben angekündigt, die 2,40 Euro bei einer vollständigen Retoure zurückzuerstatten.

Gerade im Modehandel ist das von Bedeutung. Dort gehören Rücksendungen seit Jahren zum Geschäftsmodell des Online-Handels.

Bei teilweisen Retouren kann die Situation komplizierter werden. Wer beispielsweise fünf Artikel bestellt und davon vier zurückschickt, hat die Bestellung grundsätzlich trotzdem ausgelöst.

Wie die einzelnen Händler solche Fälle behandeln, dürfte für Verbraucher künftig stärker in den Mittelpunkt rücken.

Profitiert der stationäre Handel?

Befürworter der Abgabe hoffen darauf, dass die Maßnahme den stationären Einzelhandel stärkt.

Die wirtschaftliche Logik dahinter ist zunächst nachvollziehbar: Wird eine Online-Bestellung teurer, verringert sich zumindest geringfügig der Preisvorteil gegenüber dem Einkauf im Geschäft.

Ob 2,40 Euro tatsächlich ausreichen, um Kunden zurück in die Innenstädte und Einkaufszentren zu bringen, ist allerdings offen.

Die Entscheidung zwischen Online- und stationärem Einkauf hängt schließlich von wesentlich mehr Faktoren ab.

Produktsortiment, Öffnungszeiten, Liefergeschwindigkeit, Entfernung zum nächsten Geschäft und die Bequemlichkeit einer Lieferung nach Hause spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Bei einem Produkt für 500 Euro dürften zusätzliche 2,40 Euro kaum entscheidend sein. Bei einem Artikel für 15 oder 20 Euro sieht die Rechnung dagegen anders aus.

Kleine Online-Händler könnten einen Vorteil bekommen

Interessant ist außerdem die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro.

Da kleinere Versandhändler von der Abgabe nicht gleichermaßen betroffen sind, könnte daraus theoretisch ein Wettbewerbsvorteil entstehen.

Ein kleiner österreichischer Online-Shop könnte ein Produkt ohne zusätzliche Abgabe anbieten, während ein großer internationaler Konkurrent belastet wird.

Allerdings verfügen Konzerne wie Amazon, Zalando oder Temu über erhebliche Größenvorteile bei Einkauf, Logistik und Versand. Sie könnten daher möglicherweise einen Teil der zusätzlichen Kosten auffangen.

Ob die Abgabe tatsächlich kleinere Anbieter stärkt, lässt sich deshalb noch nicht beurteilen.

Aus 2,40 Euro wird ein wirtschaftspolitisches Experiment

Die eigentliche Bedeutung der neuen Regelung geht über den einzelnen Betrag hinaus.

Österreich verteuert gezielt bestimmte Formen des Online-Handels und schafft gleichzeitig Ausnahmen beispielsweise für Click & Collect.

Damit dient die Abgabe nicht nur dazu, zusätzliche Staatseinnahmen zu erzielen. Sie kann auch das Verhalten von Verbrauchern und Unternehmen beeinflussen.

Kunden könnten Bestellungen stärker bündeln. Händler könnten ihre Versandmodelle verändern. Filialisten könnten Click & Collect offensiver bewerben. Große Online-Anbieter könnten wiederum versuchen, die zusätzlichen Kosten über Preise, Versandmodelle oder Mitgliedschaftsprogramme auszugleichen.

Welche dieser Reaktionen tatsächlich eintreten, wird sich erst mit der Zeit zeigen.

Fazit: Kleine Gebühr mit möglicherweise großer Wirkung

2,40 Euro wirken auf den ersten Blick überschaubar. Bei Millionen Online-Bestellungen entsteht daraus jedoch ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor.

Für gelegentliche Online-Käufer dürfte die Belastung gering bleiben. Für Verbraucher, die regelmäßig viele kleine Bestellungen aufgeben, können sich die zusätzlichen Kosten dagegen deutlich summieren.

Gleichzeitig ist noch offen, wer die Abgabe letztlich wirtschaftlich trägt: die Händler, die Verbraucher oder beide gemeinsam.

Ebenso muss sich erst zeigen, ob die neue Regelung tatsächlich mehr Kunden in den stationären Handel bringt oder lediglich dazu führt, dass Online-Einkäufe stärker gebündelt werden.

Damit beginnt in Österreich ein interessantes Experiment. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, was die einzelne Bestellung künftig kostet.

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