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EKD-Insolvenz: Was Kunden und Handelsvertreter jetzt tun sollten – Rechtsanwalt Daniel Blazek richtet Wochenend-Hotline ein
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EKD-Insolvenz: Was Kunden und Handelsvertreter jetzt tun sollten – Rechtsanwalt Daniel Blazek richtet Wochenend-Hotline ein

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Insolvenz der Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) dürfte an diesem Wochenende bei vielen Kunden für erhebliche Unruhe sorgen.

Was passiert mit meiner noch nicht fertiggestellten Photovoltaikanlage?

Muss ich offene Rechnungen jetzt noch bezahlen?

Was passiert mit meiner Anzahlung?

Wer kümmert sich um bestehende Mängel?

Was wird aus Garantien und Gewährleistungsansprüchen?

Und was gilt für Handelsvertreter, die möglicherweise noch erhebliche Provisionsansprüche gegenüber Unternehmen der EKD-Gruppe haben?

Genau diese Fragen erreichen derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Blazek.

Nach seinen Angaben gab es bereits mehr als 100 Kontakte mit Kunden und Betroffenen.

Die Kanzlei reagiert nun auf den erheblichen Beratungsbedarf und richtet auch über das Feiertagswochenende eine telefonische Anlaufstelle ein.

Kostenfreie EKD-Hotline: 0800 0800 754

Betroffene Kunden und Handelsvertreter können sich unter der

0800 0800 754

kostenfrei an die Kanzlei wenden.

Die Hotline ist nach Angaben von Rechtsanwalt Daniel Blazek auch am Wochenende erreichbar:

Samstag, 3. Oktober 2026, ab 12 Uhr

und

Sonntag, 4. Oktober 2026, ab 9 Uhr.

„Auch am Feiertag und am Sonntag helfen wir betroffenen Kunden“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Blazek gegenüber unserem Portal.

Gerade angesichts der aktuellen Entwicklung sei es wichtig, dass Betroffene nicht vorschnell handelten, sondern zunächst ihre individuelle Situation prüfen ließen.

Mehr als 100 Anfragen – und viele unterschiedliche Probleme

Mehr als 100 Kontakte hat die Kanzlei nach Angaben von Daniel Blazek bereits verzeichnet.

Das überrascht nicht.

Denn bei einer Insolvenz eines Unternehmens wie EKD gibt es eben nicht „den einen Kundenfall“.

Der eine Kunde hat möglicherweise bereits 30.000 Euro bezahlt und wartet noch auf die Fertigstellung seiner Anlage.

Beim nächsten Kunden ist die Anlage installiert, aber technisch nicht vollständig funktionsfähig.

Ein anderer Kunde hat noch eine offene Rechnung erhalten.

Wieder andere Verbraucher fragen sich, was mit langfristigen Garantieversprechen oder Serviceleistungen passiert.

Und dann gibt es noch zahlreiche Handelsvertreter, für die möglicherweise offene Provisionen oder andere Ansprüche im Raum stehen.

Genau deshalb warnt Blazek vor pauschalen Lösungen.

Blazek: „Wir geben nicht nur rechtlichen Rat“

Interessant ist dabei eine Aussage des Rechtsanwalts gegenüber unserer Redaktion.

Daniel Blazek erklärt:

„Natürlich geben wir nicht nur einen rechtlichen Rat. Wir haben auch konkrete Lösungsansätze, wie wir dem Kunden jetzt nicht nur juristisch, sondern auch praktisch helfen können.“

Das ist aus Sicht vieler Betroffener möglicherweise genau der entscheidende Punkt.

Denn was hilft einem Kunden derzeit eine rein theoretische juristische Einschätzung, wenn auf seinem Dach zwar Solarmodule liegen, aber beispielsweise Wechselrichter, Speicher, elektrische Arbeiten oder die endgültige Inbetriebnahme fehlen?

Die entscheidende Frage lautet dann doch:

Wie bekomme ich meine Anlage jetzt fertig?

Und unmittelbar danach:

Wer bezahlt das?

EKD hat Insolvenzantrag gestellt

Die Energiekonzepte Deutschland GmbH hat am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt.

Nach Medienberichten sind rund 400 Beschäftigte betroffen. Das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren mehr als 45.000 Solaranlagen installiert und war bundesweit an zahlreichen Standorten vertreten. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weitergeführt werden.

Allein diese Größenordnung zeigt, wie viele Verbraucher von der weiteren Entwicklung betroffen sein könnten.

Denn eine Photovoltaikanlage ist für die meisten Kunden keine kleine Anschaffung.

Hier geht es häufig um Investitionen von mehreren zehntausend Euro.

Und viele Kunden haben ihre Entscheidung nicht nur wegen der Solarmodule getroffen.

Sie haben ein Gesamtpaket gekauft:

Beratung.

Planung.

Montage.

Speicher.

Wechselrichter.

Inbetriebnahme.

Service.

Garantie.

Genau deshalb stellt sich nun für jeden einzelnen Kunden die Frage:

Was wurde mir konkret versprochen – und was davon wurde tatsächlich erfüllt?

Kunden sollten jetzt zunächst ihre Unterlagen sichern

Das klingt banal, ist aber wichtig.

Kunden sollten jetzt möglichst vollständig zusammentragen:

Vertrag und Auftragsbestätigung.

Rechnungen.

Zahlungsnachweise.

Finanzierungsunterlagen.

E-Mails und WhatsApp-Nachrichten.

Garantieunterlagen.

Abnahmeprotokolle.

Dokumentationen über bestehende Mängel.

Fotos vom derzeitigen Zustand der Anlage.

Auch digitale Daten aus Apps oder Kundenportalen sollten, soweit möglich, gesichert werden.

Gerade bei späteren Streitigkeiten kann entscheidend sein, was tatsächlich geliefert wurde, wann eine Anlage funktioniert hat und welche Probleme dokumentiert sind.

Muss ich offene Rechnungen jetzt noch bezahlen?

Das dürfte für viele Verbraucher momentan eine der wichtigsten Fragen sein.

Die Antwort lautet:

Nicht vorschnell.

Auch Rechtsanwalt Blazek hatte gegenüber Medien darauf hingewiesen, dass Kunden insbesondere keine Zahlungen für Leistungen leisten sollten, die noch gar nicht erbracht worden sind.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Rechnung ignoriert werden darf.

Entscheidend ist der konkrete Vertrag.

Was wurde vereinbart?

Welche Leistungen wurden bereits erbracht?

Welche Zahlungen waren an bestimmte Bau- oder Leistungsfortschritte gekoppelt?

Wurde die Anlage bereits abgenommen?

Gibt es Mängel?

All das kann entscheidend sein.

Deshalb sollte eine Zahlungsaufforderung nicht einfach weggelegt werden.

Sie sollte geprüft werden.

Und was ist mit einer noch nicht fertiggestellten Anlage?

Hier kann die Situation besonders kompliziert werden.

Natürlich liegt der Gedanke nahe:

Dann beauftrage ich eben ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung.

Aber genau damit sollte man vorsichtig sein.

Denn möglicherweise bestehen weiterhin vertragliche Beziehungen.

Es können Fragen zu Nachbesserungsrechten, Fristsetzungen, Kündigung oder Rücktritt entstehen.

Und es stellt sich möglicherweise die Frage, wer später für die zusätzlichen Kosten eines Drittunternehmens aufkommen muss.

Bevor ein anderer Betrieb beauftragt wird, sollte deshalb dokumentiert werden, welche Arbeiten tatsächlich noch fehlen und in welchem technischen Zustand sich die Anlage befindet.

Gerade hier dürfte auch der von Blazek angesprochene Ansatz einer praktischen Lösung interessant sein.

Denn viele Verbraucher wollen aktuell vermutlich gar keinen jahrelangen Rechtsstreit.

Sie wollen zunächst eines:

Eine funktionierende Photovoltaikanlage.

Was passiert mit Garantie und Gewährleistung?

Auch diese Frage dürfte tausende Kunden beschäftigen.

Hier muss unterschieden werden.

Gesetzliche Mängelrechte gegenüber dem Vertragspartner sind etwas anderes als eigenständige Herstellergarantien.

Solarmodule, Wechselrichter oder Batteriespeicher können beispielsweise Garantien des jeweiligen Herstellers besitzen.

Diese müssen nicht zwangsläufig mit einer Insolvenz des Installations- oder Vertriebsunternehmens verschwinden.

Deshalb gilt:

Garantieunterlagen sichern.

Seriennummern dokumentieren.

Hersteller feststellen.

Zugangsdaten aufbewahren.

Rechnungen und Lieferscheine sichern.

Das Verbraucherschutzforum hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass Herstellergarantien unabhängig von Ansprüchen gegen EKD bestehen können und Verbraucher entsprechende Unterlagen sichern sollten.

Und was ist mit Handelsvertretern?

Auch Handelsvertreter sollten die aktuelle Entwicklung sehr ernst nehmen.

Denn hier können erhebliche Forderungen betroffen sein.

Dazu gehören möglicherweise:

offene Provisionen,

noch nicht abgerechnete Vermittlungen,

Stornoreserven,

weitere vertragliche Vergütungsansprüche

oder ein möglicher Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB.

Auch hier gilt:

Unterlagen sichern.

Provisionsabrechnungen sichern.

Vermittelte Verträge dokumentieren.

Kontoauszüge aufbewahren.

E-Mails und Vertragsunterlagen archivieren.

Entscheidend könnte außerdem sein, mit welcher Gesellschaft der EKD-Gruppe der jeweilige Vertrag tatsächlich bestand.

Denn möglicherweise müssen Forderungen später gegenüber unterschiedlichen Gesellschaften beziehungsweise in unterschiedlichen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Nicht warten, bis Unterlagen oder Fristen fehlen

Bei einer Unternehmensinsolvenz entsteht häufig ein gefährlicher Reflex.

Viele Betroffene warten erst einmal ab.

Das Unternehmen wird sich schon melden.

Der Insolvenzverwalter wird sich schon melden.

Irgendjemand wird schon erklären, wie es weitergeht.

Das kann richtig sein.

Es kann aber auch dazu führen, dass wichtige Fragen viel zu spät geklärt werden.

Wer hohe Beträge bezahlt hat, eine unfertige Anlage besitzt oder offene Forderungen geltend machen möchte, sollte deshalb seinen eigenen Fall jetzt sortieren.

Was habe ich unterschrieben?

Was habe ich bezahlt?

Was habe ich erhalten?

Was fehlt?

Welche Mängel bestehen?

Welche Forderungen werden gegen mich erhoben?

Welche Forderungen habe ich selbst?

Diese sechs Fragen dürften für viele Betroffene derzeit wichtiger sein als jede allgemeine Aussage zur EKD-Insolvenz.

Rechtsanwalt Daniel Blazek mit Sonder-Hotline am Wochenende

Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen hat Rechtsanwalt Daniel Blazek nun entschieden, auch am Feiertagswochenende für Betroffene erreichbar zu sein.

Für Kunden und Handelsvertreter der Energiekonzepte Deutschland GmbH wurde folgende kostenfreie Service-Nummer eingerichtet:

0800 0800 754

Samstag, 3. Oktober 2026: ab 12 Uhr

Sonntag, 4. Oktober 2026: ab 9 Uhr

Mehr als 100 Kontakte mit Betroffenen habe es bereits gegeben, erklärt Blazek gegenüber unserem Portal.

Dabei gehe es nicht darum, jedem Kunden dieselbe juristische Standardantwort zu geben.

Vielmehr müsse zunächst festgestellt werden, wo das konkrete Problem liege.

Und dann müsse man schauen, welche rechtliche und – besonders wichtig – welche praktische Lösung möglich sei.

Unsere Meinung: Jetzt zählt der einzelne Kundenfall

Natürlich wird in den kommenden Tagen viel über Insolvenzrecht gesprochen werden.

Über Insolvenzverwalter.

Über Gläubiger.

Über Forderungsanmeldungen.

Über Quoten.

Das ist wichtig.

Aber aus Sicht eines betroffenen Kunden gibt es zunächst eine wesentlich einfachere Frage:

Wie geht es mit meiner Anlage und meinem Geld weiter?

Genau darauf muss jetzt eine Antwort gefunden werden.

Nicht irgendwann.

Sondern möglichst frühzeitig.

Wer betroffen ist, sollte deshalb seine Unterlagen ordnen, seinen aktuellen Leistungsstand dokumentieren und keine weitreichenden Entscheidungen aus dem Bauch heraus treffen.

Und wer unsicher ist, sollte sich fachkundigen Rat holen.

Kostenfreie Service-Hotline für betroffene EKD-Kunden und Handelsvertreter:

0800 0800 754

Erreichbarkeit am Feiertagswochenende: Samstag ab 12 Uhr und Sonntag ab 9 Uhr.

Hinweis: Jeder Fall kann rechtlich anders gelagert sein. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des individuellen Vertrags und Sachverhalts.

 

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