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Dossier Sven Kaufmann, vormals Sven Donhuysen: Unternehmen, Insolvenzen und die Fragen hinter einer langen Wirtschaftskarriere

Viele Gesellschaften, viele wirtschaftliche Brüche – und eine Biografie, die Fragen aufwirft

Wer die öffentlich dokumentierte unternehmerische Vergangenheit von Sven Kaufmann recherchiert, landet zwangsläufig bei einem anderen Namen: Sven Donhuysen.

Dabei handelt es sich nicht um eine Vermutung oder eine journalistische Zuschreibung. Die Namenskontinuität lässt sich anhand von Registerinformationen nachvollziehen. Bei verschiedenen Gesellschaften wurde die Person zunächst als Sven Donhuysen und später als Sven Kaufmann geführt. Bei der Euro Grundinvest Consulting GmbH dokumentiert das Handelsregister beispielsweise zunächst die Bestellung von Sven Donhuysen zum Geschäftsführer und später die Änderung der Personendaten auf Sven Kaufmann.

Auch im Schweizer Registerumfeld ist der Wechsel ausdrücklich nachvollziehbar. Bei der Leo Investment AG wurde 2019 Sven Kaufmann eingetragen – mit dem Hinweis, dass die Person zuvor als Donhuysen geführt worden war. Bei der Leo Equity AG findet sich eine entsprechende Registerhistorie.

Damit ist die Identität für die wirtschaftsjournalistische Betrachtung hinreichend dokumentiert.

Was daraus ausdrücklich nicht folgt, ist irgendeine Bewertung des Namenswechsels selbst.

Warum der Name geändert wurde, ist aus den uns vorliegenden belastbaren Quellen nicht ersichtlich. Eine Namensänderung ist weder ungewöhnlich noch ein Indiz für Fehlverhalten. Sie ist für diese Recherche ausschließlich deshalb von Bedeutung, weil wirtschaftliche Mandate sonst zwei vermeintlich unterschiedlichen Personen zugerechnet werden könnten.

Die wirklich interessanten Fragen beginnen deshalb an einer anderen Stelle.

Sie beginnen bei den Gesellschaften.

Und dort ergibt sich ein bemerkenswert umfangreiches Bild.


Vom Canada-Gold-Trust-Umfeld über Euro Grundinvest bis in die Schweiz

Sven Donhuysen beziehungsweise Sven Kaufmann taucht über viele Jahre in unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen auf.

Die Branchen reichen von Kapitalanlagen über Immobilien bis zu Beteiligungs- und Holdinggesellschaften.

Registerauswertungen dokumentieren unter anderem Verbindungen zur Canada Gold Trust GmbH, zur Euro-Grundinvest-Gruppe, zur OVT-Odeon-Struktur sowie zu mehreren Schweizer Gesellschaften.

Eine solche Vielzahl von Mandaten ist für sich genommen zunächst weder ungewöhnlich noch problematisch.

Unternehmer, Sanierer, Investoren und Beteiligungsmanager führen regelmäßig mehrere Gesellschaften gleichzeitig oder nacheinander.

Journalistisch relevant wird eine solche Unternehmensbiografie jedoch dann, wenn sich wiederholt wirtschaftlich problematische Verläufe zeigen.

Und genau hier beginnt der erklärungsbedürftige Teil der Geschichte Sven Kaufmanns.


Canada Gold Trust: Die frühe Verbindung zu einem späteren Anlegerskandal

Zu den Gesellschaften, bei denen der Name Donhuysen auftaucht, gehört die Canada Gold Trust GmbH.

Das Handelsregister dokumentiert Sven Thomas Donhuysen im Jahr 2011 kurzzeitig als Geschäftsführer der Gesellschaft. Anschließend wurde Peter Prasch Geschäftsführer.

Diese zeitliche Einordnung ist wichtig.

Denn die späteren erheblichen Probleme des Canada-Gold-Trust-Komplexes dürfen nicht allein aufgrund dieser früheren Organstellung Sven Donhuysen persönlich zugerechnet werden.

Die Fonds sammelten nach verschiedenen Berichten erhebliche Beträge bei Anlegern ein, die über Darlehenskonstruktionen für Goldförderprojekte in Kanada verwendet werden sollten.

Später entwickelte sich daraus ein erhebliches Anlegerproblem.

Das Handelsblatt berichtete 2017 über einen Rechtsstreit, bei dem das Landgericht Konstanz erhebliche Mängel bei Angaben zu den Goldvorkommen festgestellt hatte. Nach dem vom Handelsblatt wiedergegebenen Urteil seien im Prospekt kritische Erkenntnisse eines Gutachtens nicht ausreichend dargestellt worden. Die Zeitung berichtete, von rund 50 Millionen Euro Anlegergeldern fehle ein erheblicher Teil.

Die Canada Gold Trust GmbH geriet schließlich selbst in die Insolvenz. Das Insolvenzverfahren wurde 2015 eröffnet.

Für ein presserechtlich sauberes Dossier muss trotzdem festgehalten werden:

Aus diesen Entwicklungen folgt keine persönliche Verantwortlichkeit Sven Donhuysens für die vom Gericht beanstandeten Prospektangaben.

Seine frühere Verbindung zu Canada Gold Trust gehört zur wirtschaftlichen Biografie. Mehr lässt sich daraus ohne zusätzliche belastbare Beweise nicht ableiten.

Gerade diese Differenzierung ist notwendig.


Dann Euro Grundinvest

Wesentlich umfangreicher wird die dokumentierte Rolle bei Euro Grundinvest.

Sven Donhuysen übernahm ab 2014 Leitungspositionen innerhalb verschiedener Gesellschaften der Gruppe.

Bei der Euro Grundinvest AG wird er in Registerauswertungen als Vorstand geführt. Bei der Euro Grundinvest Consulting GmbH und weiteren Gesellschaften wurde er Geschäftsführer.

Euro Grundinvest war damals ein erheblicher Akteur im Bereich geschlossener Immobilieninvestments.

Privatanleger investierten in Gesellschaften, die insbesondere Immobilienprojekte entwickeln oder finanzieren sollten.

Doch die wirtschaftliche Situation entwickelte sich dramatisch.

Das Handelsblatt berichtete bereits 2016 unter der Überschrift „Der größte Teil der Anlegermillionen ist weg“ über die Lage.

Nach der damaligen Recherche mussten Anleger eines Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Zeitung schrieb, bei einem der Produkte seien möglicherweise rund 90 Prozent des eingesetzten Kapitals verloren. Gleichzeitig stellte das Handelsblatt erhebliche Fragen zur Zuordnung und Werthaltigkeit von Immobilien innerhalb der Fondsstruktur.

Das ist ein zentraler Punkt der Unternehmensgeschichte.

Denn zu diesem Zeitpunkt wurden die Euro-Grundinvest-Gesellschaften bereits seit 2014 von Sven Donhuysen mitgeführt beziehungsweise in verschiedenen Gesellschaften von ihm vertreten. Das Handelsblatt erwähnte ihn ausdrücklich im Zusammenhang mit der damaligen Leitung der Gruppe.

Auch hier gilt allerdings:

Dass ein Manager eine Gesellschaft zu einem Zeitpunkt führt, an dem sich massive Probleme offenbaren, bedeutet nicht automatisch, dass er diese Probleme verursacht hat.

Ein erheblicher Teil der Strukturen und Investments war bereits zuvor entstanden.

Die legitime journalistische Frage lautet deshalb weniger, ob Sven Donhuysen persönlich sämtliche Probleme verursacht hat.

Sie lautet vielmehr:

Was geschah während seiner Verantwortung mit den verbliebenen Gesellschaften und Vermögenswerten?


Die Insolvenz der Euro Grundinvest AG

Bei der Euro Grundinvest AG endete die Entwicklung schließlich im Insolvenzverfahren.

Das Amtsgericht München eröffnete mit Beschluss vom 4. Mai 2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschaft wurde damit aufgelöst.

Damit war die Krise nicht mehr nur eine Frage problematischer Renditen oder enttäuschter Anleger.

Sie war insolvenzrechtliche Realität.

Doch selbst damit endet die Geschichte der Euro-Grundinvest-Gesellschaften nicht.

Im Gegenteil.

Ein Teil der Verfahren zog sich über viele Jahre hin.

Bis ins Jahr 2026.


2026: Insolvenzverfahren scheitern teilweise sogar an fehlender Masse

Besonders bemerkenswert sind mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2026.

Bei der Euro Grundinvest Consulting GmbH wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit rechtskräftigem Beschluss vom 22. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.

Als Geschäftsführer wird Sven Kaufmann geführt.

„Mangels Masse“ bedeutet nicht lediglich, dass eine Gesellschaft zahlungsunfähig geworden ist.

Es bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu deckcken.

Das ist wirtschaftlich betrachtet der denkbar weitreichende Endpunkt einer Gesellschaft.

Auch bei der Euro Grundinvest Management GmbH wurde im März 2026 der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1507 IN 3030/16.

Und damit nicht genug.


Auch OVT Odeon endet mangels Masse

Zur Unternehmensgeschichte gehört ebenfalls die OVT Odeon Verwaltung- und Beteiligungstreuhand Management GmbH.

Auch dort dokumentieren die Insolvenzbekanntmachungen Sven Kaufmann ausdrücklich als Geschäftsführer und zusätzlich mit dem Hinweis auf seinen früheren Namen Donhuysen.

Mit Beschluss vom 20. März 2026 wurde auch dort der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Eine verbundene OVT-Odeon-Gesellschaft wurde nach Registerinformationen ebenfalls aufgelöst, nachdem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden war.

Man kann jeden dieser Vorgänge einzeln betrachten.

Man kann darauf hinweisen, dass Unternehmensinsolvenzen Teil marktwirtschaftlicher Realität sind.

Man kann außerdem völlig zu Recht betonen, dass ein Geschäftsführer nicht automatisch persönlich für eine Unternehmensinsolvenz haftet.

Alles richtig.

Aber Journalismus darf auch Zusammenhänge darstellen.

Und irgendwann stellt sich angesichts der Häufung eine legitime Frage:

Wie fällt die wirtschaftliche Bilanz eines Managers aus, wenn mehrere Gesellschaften seines langjährigen Verantwortungsbereichs letztlich nicht nur insolvent werden, sondern teilweise nicht einmal genügend Vermögen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens besitzen?

Diese Frage ist hart.

Aber sie ist angesichts der dokumentierten Vorgänge zulässig.


Ein besonders interessanter Vorgang aus dem Insolvenzverfahren

Noch interessanter wird die Sache durch eine Bekanntmachung aus einem Insolvenzverfahren der Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG.

Das Amtsgericht München setzte Ende 2025 einen Termin für eine Gläubigerversammlung an.

Gegenstand war ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter auf der einen Seite und unter anderem Sven Kaufmann, vormals Sven Donhuysen, sowie weiteren Beteiligten und Gesellschaften auf der anderen Seite.

Nach der veröffentlichten Bekanntmachung sollte der Vergleich sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die genannten Vergleichsparteien abgelten.

Vorgesehen war dabei unter anderem eine anteilige Auskehr aus Vermögenswerten in Höhe von rund 264.678 Schweizer Franken und 1,166 Millionen Euro, die nach Angaben in der Bekanntmachung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt beschlagnahmt worden waren.

Das ist ein erheblicher Vorgang.

Aber gerade hier ist presserechtliche Präzision besonders wichtig.

Die Bekanntmachung beweist, dass es einen Vergleich über Ansprüche der Insolvenzmasse gab beziehungsweise geben sollte und dass darin auf beschlagnahmte Vermögenswerte aus einem Basler Strafverfahren Bezug genommen wurde.

Sie beweist nicht, dass Sven Kaufmann wegen einer Straftat verurteilt wurde.

Sie beweist auch nicht automatisch, wem sämtliche beschlagnahmten Vermögenswerte wirtschaftlich gehörten oder aufgrund welcher konkreten Vorwürfe die Beschlagnahme erfolgte.

Eine Beschlagnahme ist kein Schuldspruch.

Ein Vergleich ist ebenfalls kein Schuldeingeständnis, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Genau deshalb wäre es unseriös, daraus einen strafrechtlichen Vorwurf zu konstruieren.

Aber ebenso unseriös wäre es, diesen Vorgang journalistisch zu ignorieren.


Die zentrale Frage: Was geschah mit den Vermögenswerten?

Im Zusammenhang mit Euro Grundinvest existieren seit Jahren Diskussionen darüber, welche Vermögenswerte ursprünglich vorhanden waren, welche verkauft wurden und wohin Erlöse flossen.

Anlegerkanzleien haben dazu teilweise erhebliche Vorwürfe veröffentlicht.

Diese Veröffentlichungen müssen jedoch mit Vorsicht behandelt werden, weil es sich dabei zum Teil um Parteivortrag beziehungsweise um Darstellungen von Interessenvertretern handelt.

Sie können Rechercheansätze liefern.

Sie ersetzen jedoch keinen rechtskräftigen gerichtlichen Befund.

Belastbar bleibt dagegen die Tatsache, dass mehrere Euro-Grundinvest-Gesellschaften insolvent wurden und einzelne Verfahren viele Jahre später mangels Masse endeten.

Die wirtschaftliche Frage ist deshalb unabhängig von jeder strafrechtlichen Bewertung naheliegend:

Wie konnte aus einem Unternehmensverbund mit Immobilien, Beteiligungen und erheblichen Anlegergeldern am Ende bei mehreren Gesellschaften eine Vermögenslage entstehen, bei der nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt waren?

Diese Frage richtet sich nicht zwingend nur an Sven Kaufmann.

Sie richtet sich an alle Personen, die zu unterschiedlichen Zeiten Verantwortung innerhalb dieser Strukturen trugen.

Bei einem Manager mit zahlreichen dokumentierten Leitungsfunktionen darf sie allerdings ausdrücklich gestellt werden.


Ein Geflecht zahlreicher Gesellschaften

Wer die Registerhistorie weiterverfolgt, stößt auf eine erhebliche Zahl weiterer Gesellschaften.

Dazu zählen neben Euro Grundinvest und OVT Odeon unter anderem Unternehmen wie IPF AG, Proven Resources AG, Leo Equity AG, Leo Investment AG und weitere deutsche beziehungsweise Schweizer Gesellschaften.

Auch hierbei sollte man nicht den Fehler machen, jede Liquidation oder Löschung als wirtschaftliches Scheitern zu interpretieren.

Gesellschaften werden aus vielen Gründen liquidiert.

Sie können ihren Zweck erfüllt haben.

Sie können fusioniert werden.

Sie können aus steuerlichen oder strategischen Gründen aufgelöst werden.

Deshalb ergibt sich aus einer langen Liste beendeter Gesellschaften noch kein Vorwurf.

Interessant ist jedoch das Gesamtbild aus Organmandaten, Liquidationen, Insolvenzen und langjährigen Verfahren.

Das ist ein wirtschaftlicher Track Record.

Und diesen darf die Öffentlichkeit bewerten.


Die Schweizer Leo Investment AG

Ein besonders aktuelles Beispiel ist die Leo Investment AG.

Auch diese Gesellschaft befand sich zeitweise in Liquidation.

2020 wurde sie als „Leo Investment AG in Liquidation“ geführt. Sven Kaufmann war als Verwaltungsrat und Liquidator eingetragen.

2026 wurde die Auflösung der Gesellschaft wieder rückgängig gemacht.

Im Juni 2026 wurde Sven Kaufmann erneut als Präsident des Verwaltungsrates geführt.

Doch dieses Mandat dauerte offenbar nur kurz.

Eine im Schweizerischen Handelsamtsblatt wiedergegebene Veröffentlichung dokumentiert, dass Sven Kaufmann bereits zum Juli 2026 wieder aus dem Verwaltungsrat ausschied.

Gleichzeitig änderte die Leo Investment AG ihren Namen zunächst in „Unlayer GmbH“. Da die Gesellschaft tatsächlich weiterhin eine Aktiengesellschaft war, wurde die Eintragung anschließend korrigiert.

Die Gesellschaft heißt seitdem Unlayer AG.

Nach dem dokumentierten Registerstand gehört Sven Kaufmann damit nicht mehr dem Verwaltungsrat der heutigen Unlayer AG an.

Das ist wichtig.

Es wäre deshalb falsch, die heutige Unlayer AG ohne weitere Belege als von Sven Kaufmann geführtes Unternehmen darzustellen.

Historisch besteht jedoch eine eindeutig dokumentierte Verbindung.


Der Namenswechsel erschwert die wirtschaftliche Recherche

Dass die Person früher als Sven Donhuysen und inzwischen als Sven Kaufmann geführt wird, besitzt noch aus einem zweiten Grund journalistische Relevanz.

Wer ausschließlich nach „Sven Kaufmann“ recherchiert, findet einen erheblichen Teil der älteren Unternehmenshistorie nicht ohne Weiteres.

Wer ausschließlich nach „Sven Donhuysen“ sucht, erkennt dagegen die jüngeren Registereinträge möglicherweise nicht.

Erst beide Namen zusammen ergeben die wirtschaftliche Kontinuität.

Genau deshalb ist es bei einer Due-Diligence-Prüfung, bei journalistischer Recherche oder bei der Prüfung potenzieller Geschäftspartner wichtig, beide Namen zu berücksichtigen.

Eine moralische Bewertung der Namensänderung ist dafür weder erforderlich noch gerechtfertigt.


Was man Sven Kaufmann nicht vorwerfen darf

Bei einer kritischen Recherche dieser Größenordnung ist es ebenso wichtig festzuhalten, was nicht festgestellt wurde.

Uns liegt keine belastbare öffentlich zugängliche Quelle vor, aus der sich eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung Sven Kaufmanns beziehungsweise Sven Donhuysens wegen Betruges, Untreue oder eines vergleichbaren Vermögensdeliktes ergibt.

Die Tatsache, dass Vermögen in einem Strafverfahren beschlagnahmt wurde, ersetzt eine solche Verurteilung nicht.

Ebenso wenig beweist eine Unternehmensinsolvenz eine persönliche Pflichtverletzung.

Auch die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse bedeutet zunächst ausschließlich, dass bei der jeweiligen Gesellschaft nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Verfahrenskosten zu decken.

Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers folgt daraus nicht automatisch.

Und schließlich bedeutet die Verbindung zu Gesellschaften wie Canada Gold Trust oder Euro Grundinvest nicht, dass Sven Kaufmann persönlich für jede Handlung verantwortlich gewesen wäre, die dort vor, während oder nach seiner jeweiligen Organstellung vorgenommen wurde.

Das sind keine nebensächlichen Einschränkungen.

Sie sind Voraussetzung für seriösen Journalismus.


Was dagegen sehr wohl festgestellt werden kann

Feststellbar ist eine über viele Jahre ungewöhnlich umfangreiche Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand beziehungsweise Verwaltungsrat unterschiedlicher Gesellschaften.

Feststellbar ist auch, dass mehrere Gesellschaften aus diesem Umfeld insolvent wurden oder liquidiert werden mussten.

Feststellbar ist, dass bei mehreren Euro-Grundinvest- beziehungsweise OVT-Gesellschaften noch im Jahr 2026 Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen wurden.

Feststellbar ist außerdem, dass der Insolvenzverwalter einer Euro-Grundinvest-Gesellschaft Ende 2025 einen Vergleich unter anderem mit Sven Kaufmann zur Abstimmung stellen wollte, der auf in einem Schweizer Strafverfahren beschlagnahmte Vermögenswerte Bezug nahm.

Feststellbar ist schließlich die dokumentierte Identität zwischen Sven Donhuysen und dem heute unter dem Namen Sven Kaufmann geführten Unternehmer.

Diese Tatsachen ergeben zusammengenommen ein Bild, das kritische Fragen rechtfertigt.


Die Frage nach der unternehmerischen Verantwortung

Bei Unternehmensgeschichten wird häufig zu schnell zwischen zwei Extremen argumentiert.

Entweder wird jeder Geschäftsführer für sämtliche Verluste verantwortlich gemacht.

Oder es wird so getan, als habe ein Geschäftsführer mit der Entwicklung eines Unternehmens grundsätzlich nichts zu tun, solange ihm kein strafbares Verhalten nachgewiesen wurde.

Beides greift zu kurz.

Unternehmerische Verantwortung ist nicht dasselbe wie strafrechtliche Schuld.

Ein Manager kann völlig legal handeln und trotzdem wirtschaftlich schlechte Entscheidungen treffen.

Er kann Unternehmen übernehmen, deren Probleme bereits vorher entstanden sind.

Er kann Sanierungsversuche unternehmen und scheitern.

Er kann Vermögenswerte verkaufen und trotzdem später mit einer Insolvenz konfrontiert sein.

Genau deshalb muss die Bewertung eines wirtschaftlichen Track Records differenziert erfolgen.

Bei Sven Kaufmann fällt dabei eines auf:

Seine unternehmerische Biografie wird über einen langen Zeitraum von Gesellschaften begleitet, bei denen Anlegerprobleme, Insolvenzen, Liquidationen oder langjährige insolvenzrechtliche Auseinandersetzungen eine erhebliche Rolle spielen.

Das ist keine strafrechtliche Feststellung.

Es ist eine wirtschaftshistorische Feststellung.


Die Frage, die Geschäftspartner stellen dürfen

Wer heute mit Sven Kaufmann beziehungsweise mit Unternehmen aus seinem aktuellen oder zukünftigen Umfeld Geschäfte eingehen möchte, darf deshalb aus unserer Sicht einige sehr konkrete Fragen stellen.

Wie bewertet er selbst seine Zeit bei Euro Grundinvest?

Welche Verantwortung trug er dort tatsächlich?

Welche Gesellschaften hat er lediglich verwaltet und an welchen war er wirtschaftlich beteiligt?

Was geschah mit den wesentlichen Vermögenswerten der Unternehmensgruppe?

Wie erklärt er, dass einzelne Gesellschaften viele Jahre später mangels Masse aufgelöst wurden?

Welche Hintergründe hat der in der Insolvenzbekanntmachung erwähnte Vergleich?

Welche Rolle spielte das dort genannte Basler Strafverfahren?

Und wie bewertet er heute seine unternehmerische Vergangenheit?

Das sind keine Unterstellungen.

Es sind Fragen, die sich unmittelbar aus öffentlich dokumentierten Vorgängen ergeben.


Auch Sven Kaufmann sollte Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen

Zu einer fairen investigativen Veröffentlichung gehört die Konfrontation des Betroffenen mit den wesentlichen Rechercheergebnissen.

Vor Veröffentlichung eines weitergehenden Beitrags würden wir Sven Kaufmann deshalb insbesondere mit den dokumentierten Insolvenzentscheidungen, dem Vergleich im Euro-Grundinvest-Verfahren, seiner früheren Rolle bei den jeweiligen Gesellschaften und der Frage nach seinem heutigen unternehmerischen Engagement konfrontieren.

Eine solche Stellungnahme sollte vollständig in die Bewertung einfließen.

Denn möglicherweise gibt es für einzelne Vorgänge Erklärungen, die sich aus Registern und Insolvenzbekanntmachungen allein nicht erschließen.

Genau darin unterscheidet sich Recherche von Vorverurteilung.


Unsere Bewertung

Was bleibt also?

Keine Grundlage für die Behauptung, Sven Kaufmann sei ein Straftäter.

Keine Grundlage für Spekulationen über die Motive seines Namenswechsels.

Und keine Grundlage dafür, ihm sämtliche Anlegerverluste der verschiedenen Gesellschaften persönlich zuzuschreiben.

Aber ebenso wenig besteht Anlass, seine wirtschaftliche Vergangenheit als gewöhnliche Unternehmerbiografie abzutun.

Dafür ist die dokumentierte Historie schlicht zu umfangreich.

Canada Gold Trust.

Euro Grundinvest.

OVT Odeon.

Insolvenzverfahren.

Liquidationen.

Mehrere Verfahren, die 2026 mangels Masse endeten.

Und schließlich ein Insolvenzvergleich, in dessen offizieller Bekanntmachung auf Vermögen Bezug genommen wird, das in einem Strafverfahren in Basel beschlagnahmt worden war.

Jeder einzelne Vorgang mag erklärbar sein.

Die Summe dieser Vorgänge verlangt jedoch nach Antworten.

Kein Schuldspruch – aber ein Track Record, den man kennen sollte

Wer über Sven Kaufmann berichtet, sollte deshalb weder dramatisieren noch verharmlosen.

Die öffentlich dokumentierte unternehmerische Bilanz enthält genügend Fakten, um kritisch hinzusehen.

Das ist keine Frage von persönlicher Sympathie.

Und es ist keine Frage strafrechtlicher Vorverurteilung.

Es ist eine klassische Frage wirtschaftlicher Transparenz.

Menschen, die einem Unternehmer Kapital anvertrauen, mit ihm Gesellschaften gründen oder geschäftliche Beziehungen eingehen wollen, haben ein legitimes Interesse daran zu erfahren, welche Gesellschaften diese Person zuvor geführt hat und wie diese Unternehmen endeten.

Genau deshalb gehört auch die Vergangenheit unter dem Namen Sven Donhuysen zur wirtschaftlichen Vita des heutigen Sven Kaufmann.

Man muss daraus keinen Skandal konstruieren.

Die Register, Insolvenzbekanntmachungen und Gerichtsverfahren sind bemerkenswert genug.

Und vielleicht ist genau das die härteste Feststellung, die man presserechtlich sauber treffen kann:

Nicht jede problematische Unternehmensgeschichte begründet persönliche Schuld.

Wenn sich solche Geschichten aber über viele Jahre und zahlreiche Gesellschaften hinweg wiederholen, muss sich ein Unternehmer Fragen zu seiner wirtschaftlichen Bilanz gefallen lassen.

Die Antworten darauf kann am Ende nur Sven Kaufmann selbst geben.


Redaktioneller Hinweis: Dieses Dossier beruht auf öffentlich zugänglichen beziehungsweise öffentlich wiedergegebenen Handelsregisterinformationen, Schweizer SHAB-Daten, Insolvenzbekanntmachungen, Informationen aus Insolvenzverfahren sowie journalistischer Berichterstattung unter anderem des Handelsblatts. Organstellungen, Insolvenzen, Liquidationen, Beschlagnahmen und Vergleiche begründen für sich genommen weder eine persönliche zivilrechtliche Haftung noch strafrechtliche Schuld. Soweit zu einzelnen Vorgängen keine rechtskräftige persönliche Verantwortlichkeit Sven Kaufmanns festgestellt werden konnte, wird eine solche ausdrücklich nicht behauptet.

Recherche- und Veröffentlichungsstand: 3. Oktober 2026

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