Viele Kunden der Energiekonzepte Deutschland GmbH, kurz EKD, stehen derzeit vor ganz praktischen Problemen. Bei manchen geht es um offene Vertragsfragen, ausstehende Leistungen oder Gewährleistungsansprüche. Bei anderen ist die Situation erheblich dringlicher: Eine Photovoltaikanlage funktioniert nicht richtig, Komponenten müssen überprüft werden oder es besteht aus Sicht des Betroffenen sogar kurzfristiger technischer Handlungsbedarf.
Genau an dieser Stelle zeigt sich ein Problem, das sich mit einer rein juristischen Betrachtung nicht immer lösen lässt.
Denn Rechtsanwälte können Ansprüche prüfen, Fristen setzen, Forderungen anmelden und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Wenn aber eine technische Anlage auf dem Dach oder im Keller akut Probleme bereitet, hilft ein anwaltliches Schreiben zunächst nur begrenzt.
Die Bielefelder Kanzlei BEMK versucht deshalb nach den uns vorliegenden Informationen, bei betroffenen EKD-Kunden einen anderen Weg zu gehen.
Rechtsberatung allein reicht bei technischen Problemen häufig nicht aus
Die Kanzlei BEMK beschäftigt sich bereits mit den rechtlichen Fragen rund um Kunden der Energiekonzepte Deutschland GmbH. Rechtsanwalt Maurice Högel hatte gegenüber Verbraucherschutzforum.berlin unter anderem erläutert, welche Punkte Verbraucher bei offenen Forderungen, Gewährleistungsfragen und noch nicht vollständig erbrachten Leistungen beachten sollten.
Nun soll dieses juristische Angebot nach Angaben der Beteiligten um eine unmittelbar praktische Komponente erweitert worden sein.
Gemeinsam mit einem Fachunternehmen aus der Solar- und Energiebranche wurde demnach eine Service-Hotline eingerichtet. Ziel soll sein, betroffenen EKD-Kunden nicht nur die rechtliche Situation zu erklären, sondern bei technischen Problemen möglichst schnell einen fachkundigen Ansprechpartner zu vermitteln.
Aus Verbrauchersicht ist diese Kombination bemerkenswert.
Wenn möglicherweise Gefahr im Verzug ist, zählt Zeit
Photovoltaikanlagen bestehen heute längst nicht mehr nur aus Solarmodulen auf dem Dach.
Zu modernen Systemen können Wechselrichter, Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme, elektrische Verteilungen, intelligente Steuerungen und weitere Komponenten gehören. EKD selbst beschreibt sein Angebot als umfassendes Energiesystem und wirbt mit Planung, Installation, Technik und langfristiger Begleitung aus einer Hand.
Wenn bei einem solchen System technische Störungen auftreten, können ganz unterschiedliche Situationen entstehen.
Manchmal handelt es sich lediglich um einen Komfortverlust oder einen wirtschaftlichen Nachteil, weil eine Anlage nicht die erwartete Leistung bringt.
In anderen Fällen sollte dagegen zeitnah ein Elektro- oder Solartechnik-Fachbetrieb prüfen, ob ein sicherheitsrelevantes Problem vorliegt.
Gerade dann wäre es für Kunden wenig hilfreich, ausschließlich auf die Klärung einer rechtlichen Verantwortlichkeit zu warten.
Die entscheidende Frage lautet dann zunächst nicht: Wer muss am Ende dafür bezahlen?
Sondern: Was muss technisch jetzt getan werden?
Ein Fachbetrieb, der EKD-Anlagen kennt
Besonders interessant ist nach Angaben der Initiatoren die Auswahl des beteiligten Fachunternehmens.
Der Inhaber soll selbst für EKD gearbeitet haben beziehungsweise Leistungen im Zusammenhang mit EKD-Projekten erbracht haben und dabei nach eigener Darstellung von ausstehenden Zahlungen betroffen gewesen sein. Dadurch sei auch sein eigenes Unternehmen zeitweise wirtschaftlich unter Druck geraten.
Diese Angaben konnten wir bislang nicht unabhängig anhand öffentlich verfügbarer Unterlagen überprüfen.
Sollten sie zutreffen, ergibt sich daraus allerdings ein entscheidender praktischer Vorteil: Der betreffende Betrieb kennt die bei EKD eingesetzten technischen Systeme und die Abläufe nach Angaben der Beteiligten aus eigener Arbeit.
Das kann bei einer Fehleranalyse enorm wichtig sein.
Ein fremder Handwerker muss sich zunächst mit der Anlage, den verbauten Komponenten, der Verkabelung und der ursprünglichen Planung vertraut machen.
Wer regelmäßig mit genau diesen Systemen gearbeitet hat, kann dagegen oftmals erheblich schneller einschätzen, wo ein Problem liegen könnte und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Nach Darstellung der Initiative könne der beteiligte Fachmann deshalb teilweise bereits anhand der Schilderung des Kunden einschätzen, in welche Richtung eine technische Lösung gehen könnte.
Genau diese Verbindung erscheint sinnvoll
Die Kombination aus spezialisierter Rechtsberatung und technischem Fachbetrieb begegnet einem Problem, das bei Unternehmenskrisen regelmäßig auftritt.
Juristisch kann ein Kunde einen Anspruch haben.
Praktisch braucht er aber möglicherweise heute einen Techniker.
Ein Beispiel:
Fällt eine zentrale Komponente einer Photovoltaikanlage aus, kann zunächst geklärt werden, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht und wer vertraglich zur Nachbesserung verpflichtet wäre.
Bis diese Frage abschließend geklärt ist, können jedoch Tage, Wochen oder im Streitfall sogar deutlich längere Zeiträume vergehen.
Der Kunde benötigt unter Umständen trotzdem sofort eine technische Lösung.
Genau hier können Rechtsanwalt und Fachbetrieb unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Der Fachbetrieb prüft, was technisch erforderlich ist.
Die Kanzlei kann parallel klären, welche Rechte bestehen, welche Beweise gesichert werden sollten, wer möglicherweise zur Kostentragung verpflichtet ist und wie Ansprüche geltend gemacht werden können.
Das ist aus unserer Sicht ein pragmatischer Ansatz.
Dokumentation bleibt wichtig
Auch wenn schnelle Hilfe erforderlich ist, sollten Kunden eines nicht vergessen:
Bevor Veränderungen an einer möglicherweise mangelhaften Anlage vorgenommen werden, sollte der vorhandene Zustand möglichst vollständig dokumentiert werden.
Dazu können beispielsweise Fotos, Videos, Fehlermeldungen, App-Anzeigen, Protokolle und Rechnungen gehören.
Wer einen anderen Fachbetrieb mit einer Reparatur beauftragt, sollte sich zudem möglichst genau dokumentieren lassen, welche Fehler festgestellt wurden und welche Arbeiten durchgeführt worden sind.
Das kann später von erheblicher Bedeutung sein, wenn Kosten gegenüber einem ursprünglichen Vertragspartner, einem Hersteller, einer Versicherung oder einer anderen verantwortlichen Stelle geltend gemacht werden sollen.
Gerade hier zeigt sich erneut der Vorteil der Kombination von technischer und juristischer Begleitung.
Nicht jeder technische Fehler ist automatisch ein Haftungsfall
Gleichzeitig sollte man auch die andere Seite nicht vergessen.
Eine Störung an einer Photovoltaikanlage bedeutet nicht automatisch, dass EKD oder ein anderer Beteiligter dafür rechtlich verantwortlich ist.
Ursachen können vielfältig sein.
Es kann sich um einen Montagefehler handeln, um einen Defekt eines Bauteils, um ein Softwareproblem, um eine Störung im Zusammenhang mit dem Netzbetreiber oder um einen völlig anderen technischen Sachverhalt.
Deshalb sollte zunächst fachlich geklärt werden, was tatsächlich passiert ist.
Erst anschließend lässt sich seriös bewerten, gegen wen gegebenenfalls rechtliche Ansprüche bestehen.
BEMK ist bereits mit EKD-Fragen befasst
Die Kanzlei BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB hat ihren Sitz in Bielefeld. Die Kanzlei ist unter anderem in wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig.
Rechtsanwalt Maurice Högel hat sich bereits öffentlich zu rechtlichen Fragen von EKD-Kunden geäußert. Dabei ging es unter anderem darum, Vertragsunterlagen vollständig zusammenzustellen und im Einzelfall zu prüfen, welche Leistungen konkret vereinbart wurden und welche Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche bestehen könnten.
Mit der nun nach Angaben der Beteiligten eingerichteten Verbindung zu einem technischen Fachunternehmen wird dieses Konzept praktisch erweitert.
Service-Hotline für EKD-Kunden
Nach Angaben der Initiatoren ist für betroffene Kunden folgende kostenfreie Service-Hotline eingerichtet worden:
0800 0800 754
Nach den uns mitgeteilten Informationen soll die Hotline auch am heutigen Feiertag sowie am darauffolgenden Sonntag erreichbar sein.
Diese Erreichbarkeitszeiten konnten wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht unabhängig auf einer offiziellen öffentlich zugänglichen BEMK-Seite bestätigen. Verbraucher sollten sich deshalb im Zweifel bei der Kanzlei selbst nach den jeweils aktuellen Servicezeiten erkundigen.
Die regulären Kontaktdaten der Kanzlei BEMK in Bielefeld sind öffentlich dokumentiert.
Ein ungewöhnlicher, aber verbrauchernaher Ansatz
Wir kennen diese konkrete Verbindung aus Rechtsanwälten und einem mit den betroffenen technischen Systemen vertrauten Fachbetrieb in dieser Form bislang nur selten.
Dabei erscheint sie gerade bei Photovoltaikfällen ausgesprochen nachvollziehbar.
Denn bei einer Unternehmenskrise verschwinden die technischen Probleme der Kunden nicht.
Ein Wechselrichter wartet nicht darauf, dass ein Rechtsstreit entschieden ist.
Ein Speicherproblem löst sich nicht durch einen Schriftsatz.
Und eine möglicherweise sicherheitsrelevante elektrische Störung sollte nicht deshalb unbeachtet bleiben, weil zunächst geklärt werden muss, wer juristisch verantwortlich ist.
Deshalb ist der Ansatz richtig, beide Ebenen voneinander zu trennen und gleichzeitig miteinander zu verbinden:
Technische Hilfe dort, wo schnelle fachliche Lösungen erforderlich sind – und juristische Begleitung dort, wo Ansprüche gesichert und durchgesetzt werden müssen.
Für die betroffenen EKD-Kunden könnte genau diese Verbindung einen erheblichen praktischen Unterschied machen.
Und deshalb darf man an dieser Stelle durchaus sagen:
Gut gedacht – und vor allem aus Sicht der betroffenen Verbraucher pragmatisch gedacht.
Hinweis für Verbraucher
Bei unmittelbar erkennbaren Gefahren an elektrischen Anlagen – etwa Rauchentwicklung, Brandgeruch, ungewöhnlicher Hitze, sichtbaren Beschädigungen oder anderen akuten Sicherheitsproblemen – sollte nicht auf eine rechtliche Beratung gewartet werden. In solchen Fällen sollte die Anlage nicht eigenmächtig geöffnet oder repariert, sondern ein qualifizierter Elektrofachbetrieb beziehungsweise im Notfall die zuständige Gefahrenabwehr eingeschaltet werden.
Service-Hotline nach Angaben der Initiative: 0800 0800 754
Stand: 3. Oktober 2026