Die PlantA GmbH hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 15. September 2026 zunächst Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 701 IN 546/26. Als Firmensitz nennt die gerichtliche Bekanntmachung die Max-Planck-Straße 9, 17389 Anklam.
PlantA stellt pflanzliche Alternativen zu Milchprodukten her. Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst allgemein die Herstellung von und den Handel mit Lebensmitteln, darunter Joghurtalternativen, Drinks und Puddings auf pflanzlicher Basis. Die tatsächlich belegte Produktion ist genauer beschrieben: PlantA nennt auf seiner Unternehmenswebsite Joghurtalternativen, pflanzliche Drinks und vegane „Sour Cream“, also eine Alternative zu saurer Sahne, als Schwerpunkte. Das Werk in Anklam ist nach Unternehmensangaben seit Juli 2022 in Betrieb. Ein Zertifizierungseintrag der DQS aus dem Jahr 2026 bestätigt die Herstellung solcher Produkte auf Basis beispielsweise von Hafer oder Kokos und ihre Abfüllung in Becher und Eimer. Für eine tatsächlich ausgeführte Puddingproduktion fand sich bei der Recherche kein entsprechender Beleg.
PlantA beschreibt sich als Produktionspartner für andere Anbieter: Das Unternehmen entwickelt und fertigt pflanzliche Lebensmittel auch für Kunden, die sie unter eigener Marke verkaufen. Dass im Anklamer Werk Produkte für verschiedene Kunden hergestellt und abgefüllt wurden, schilderte bereits der Verpackungspartner Greiner Packaging im Jahr 2023. Wie viel PlantA zuletzt produzierte und ob die Fertigung am Tag des Gerichtsbeschlusses weiterlief, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Michael Busching bestellt. In einfacher Sprache bedeutet der Beschluss: PlantA darf über Teile seines Vermögens nicht mehr allein entscheiden. Für Verfügungen über Gegenstände des Unternehmens braucht die Gesellschaft seine Zustimmung. Über Bankkonten und offene Forderungen darf nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter verfügen. Wer PlantA Geld schuldet, soll deshalb nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen.
Busching soll das Vermögen sichern und prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob genug Geld für die Kosten des Verfahrens vorhanden ist und welche Chancen eine Fortführung des Unternehmens hat. Bestimmte Zwangsvollstreckungen gegen PlantA sind vorläufig untersagt oder ausgesetzt. Ein Insolvenzverfahren ist mit diesem Beschluss noch nicht eröffnet. Ob es eröffnet wird und wie es mit der Produktion weitergeht, muss das Gericht erst entscheiden.
Die Angaben zu den gerichtlichen Maßnahmen und zum Aktenzeichen beruhen auf der von Ihnen übermittelten Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 15. September 2026.