Das Amtsgericht Esslingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Airtex Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung datiert vom 14. September 2026; das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 IN 416/26 geführt.
Als Anschrift der Gesellschaft nennt das Gericht Augustenstraße 10 in 80333 München, c/o Dr. Kleeberg & Partner GmbH. Die Airtex Deutschland GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 759481 eingetragen. In der Bekanntmachung werden zudem die spanische Airtex Products, S.A.U. als Gesellschafterin und deren Abwicklerin Castillero Auditores S.L.P. genannt.
Der Unternehmensgegenstand umfasst den Handel, Verkauf und Vertrieb von Ersatzteilen für die Automobilbranche sowie damit zusammenhängende, nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen. Ob die Gesellschaft zuletzt noch operativ tätig war, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
„Mangels Masse“ bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet; Gläubiger können ihre Forderungen nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden.
Die Entscheidung betrifft allein die Airtex Deutschland GmbH. Aus ihr lässt sich keine Insolvenz oder Haftung der spanischen Gesellschafterin ableiten. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden.