Die WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG mit Sitz in Gilserberg ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Marburg hat am 28. August 2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Genossenschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 113/26 (28) geführt.
Die Genossenschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Bahnhofstraße 53 b, 34630 Gilserberg, und ist beim Amtsgericht Marburg unter GnR 348 im Genossenschaftsregister eingetragen. Vertreten wird sie durch die Vorstandsmitglieder Jan-Henrik Hoppe und Nancy Zimmermann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach aus Gießen.
Außergewöhnlich breites Geschäftsfeld
Die WED Waren, Energie und Dienstleistungsgenossenschaft eG verfügt über einen ausgesprochen umfangreichen Unternehmensgegenstand. Ihre Geschäftstätigkeit reicht vom Baustoffhandel und Immobiliengeschäft über erneuerbare Energien und Unternehmensbeteiligungen bis hin zu Dienstleistungen für Banken und mittelständische Unternehmen.
Ein erster Schwerpunkt liegt im Groß- und Einzelhandel. Gehandelt werden können unter anderem Baustoffe, Bauelemente, Malerzubehör, Fliesen, Sanitärprodukte, Natursteine und Eisen.
Auch das Immobiliengeschäft gehört ausdrücklich zum Unternehmensgegenstand. Die Genossenschaft darf Grundstücke erwerben und verkaufen sowie Gebäude errichten, renovieren und anschließend veräußern.
Dienstleistungen für Banken und Unternehmen
Ein weiterer Geschäftsbereich umfasst umfangreiche Dienstleistungen insbesondere für Banken und mittelständische Unternehmen.
Hierzu gehören IT-Dienstleistungen, Bargeldlogistik, Kurierdienste, die Übernahme von Sachbearbeitungstätigkeiten sowie die Dokumentenarchivierung. Daneben darf die Genossenschaft Unternehmen zur Aufbau- und Ablauforganisation beraten, Schulungen und Coachings durchführen sowie Vertriebs- und telefonische Dienstleistungen anbieten.
Solarenergie, Windkraft und Energiehandel
Ein wesentlicher Teil des Geschäftszwecks ist auf die Förderung der CO₂-Neutralität der Wirtschaftsbetriebe und Haushalte ihrer Mitglieder ausgerichtet.
Dafür kann die Genossenschaft Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien planen, errichten, erwerben, unterhalten und sich an entsprechenden Projekten beteiligen. Ausdrücklich genannt werden insbesondere Solar- und Windenergieanlagen.
Die WED eG darf die erzeugte Energie selbst nutzen, vermitteln und vermarkten. Auch der Kauf und Verkauf von Energie gehört zum Geschäftszweck.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Beratungs- und Informationsangebote zur regenerativen Energiegewinnung.
Beteiligungen an anderen Unternehmen
Für die weitere wirtschaftliche Bewertung besonders interessant ist auch die ausdrückliche Möglichkeit, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Unternehmen zu erwerben.
Dies betrifft einerseits Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien herstellen, errichten oder betreiben. Andererseits erlaubt die Satzung allgemein den Erwerb und die Beteiligung an Unternehmen sowie sonstigen Wirtschaftsgütern zur Förderung wirtschaftlicher, kultureller, sozialer, sportlicher und medizinischer Zwecke.
Damit verfügt die WED eG neben ihren operativen Geschäftsfeldern auch über einen ausdrücklichen Beteiligungszweck.
Darüber hinaus gehören Infrastrukturprojekte, Weiterbildungsangebote sowie Tätigkeiten in Landwirtschaft und Gartenbau zum Unternehmensgegenstand. Genannt werden die Erzeugung, der Handel und die Verwertung von Obst und Gemüse, garten- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Viehwirtschaft.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Marburg die Verfügungsmöglichkeiten der Genossenschaft eingeschränkt. Verfügungen über das Vermögen der WED eG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Hans-Jörg Laudenbach wirksam.
Auch Schuldner der Genossenschaft wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst der Sicherung des vorhandenen Vermögens und der Prüfung der wirtschaftlichen Situation.
Gerade aufgrund des außergewöhnlich breit angelegten Geschäftszwecks dürfte dabei von Interesse sein, welche Immobilien, Beteiligungen, Energieprojekte oder sonstigen Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und welche Geschäftsfelder zuletzt noch aktiv betrieben wurden. Der Unternehmensgegenstand allein lässt nicht erkennen, ob sämtliche dort aufgeführten Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt wurden.
Mit dem Beschluss vom 28. August 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Darüber muss das Amtsgericht Marburg nach Abschluss der weiteren Prüfungen gesondert entscheiden.