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FINMA setzt goldsignal-group.com auf Warnliste: Anleger sollten bei Finanzangeboten besonders vorsichtig sein

olenchic (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt seit dem 27. August 2026 die Internetpräsenz goldsignal-group.com auf ihrer Warnliste. Nach den von Ihnen übermittelten Angaben ist für den Anbieter kein Eintrag im Schweizer Handelsregister verzeichnet. Eine Geschäftsadresse oder ein Unternehmenssitz werden in dem Warnlisteneintrag ebenfalls nicht genannt.

Die FINMA-Warnung sollte insbesondere für Anleger ein Anlass sein, mögliche Angebote des Anbieters sorgfältig zu überprüfen und vor einer Überweisung die Identität sowie eine gegebenenfalls erforderliche finanzmarktrechtliche Bewilligung zu kontrollieren.

Weder Sitz noch Geschäftsadresse angegeben

Der Warnlisteneintrag enthält nur wenige Unternehmensinformationen. Genannt wird die Internetadresse goldsignal-group.com. Bei den Angaben zu Sitz und Adresse findet sich dagegen kein Eintrag.

Auch unter der Rubrik Handelsregister führt die FINMA den Hinweis „Ohne HR-Eintrag“ auf.

Gerade bei Finanz- und Investmentangeboten sollten Interessenten aufmerksam werden, wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, welches Unternehmen tatsächlich hinter einer Internetseite steht und an welchem Ort dieses seinen rechtlichen Sitz hat.

Was ein Eintrag auf der FINMA-Warnliste bedeutet

Wichtig ist allerdings eine differenzierte Einordnung. Ein FINMA-Warnlisteneintrag ist nicht automatisch der Nachweis einer Straftat oder eines Betrugs.

Die FINMA erläutert selbst, dass sie auf ihrer Warnliste Unternehmen und Personen aufführt, bei denen Untersuchungen wegen möglicherweise unerlaubter Tätigkeit eingeleitet wurden, die notwendigen Abklärungen aber beispielsweise wegen fehlender oder falscher Angaben nicht abgeschlossen werden konnten. Eine Aufnahme kann außerdem erfolgen, wenn die Untersuchungen eine erhebliche Gefährdung von Anlegern vermuten lassen. Die FINMA weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Warnlisteneintrag nicht zwangsläufig bedeutet, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Die aufgeführten Anbieter verfügen nach Angaben der Behörde jedoch über keine Bewilligung der FINMA.

Anleger sollten eine FINMA-Bewilligung separat kontrollieren

Wer von goldsignal-group.com ein Angebot erhalten hat, sollte daher nicht allein auf Angaben auf der Internetseite oder Aussagen vermeintlicher Berater vertrauen.

Die FINMA stellt für Verbraucher eine eigene Liste der Beaufsichtigten zur Verfügung. Dort kann überprüft werden, welche Gesellschaften und Personen über eine entsprechende FINMA-Bewilligung verfügen. Die Behörde empfiehlt Anlegern grundsätzlich, sich vor einer Investition umfassend über einen Anbieter zu informieren und gegebenenfalls auch weitere behördliche Warnlisten zu prüfen.

Bereits Geld überwiesen? Weitere Forderungen genau prüfen

Wer bereits Kontakt mit dem Anbieter hatte oder Geld überwiesen hat, sollte insbesondere bei weiteren Zahlungsforderungen vorsichtig sein. Das gilt beispielsweise, wenn plötzlich zusätzliche Gebühren, Steuern, Provisionen oder andere Beträge verlangt werden, bevor angebliche Gewinne oder Guthaben ausgezahlt werden sollen.

Sinnvoll ist es außerdem, sämtliche Unterlagen zu sichern: Verträge, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater, Überweisungsbelege und Screenshots. Bei Kryptowährungstransaktionen sollten auch Wallet-Adressen und Transaktionskennungen aufbewahrt werden.

Die FINMA bietet Verbrauchern darüber hinaus Informationen und Ansprechpartner für Fälle an, in denen sie sich bei einem Finanzgeschäft betrogen fühlen oder Probleme mit Finanzdienstleistern haben.

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