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FINMA warnt vor p-investment-management.com: Keine Verbindung zu registrierter Zürcher Investmentfirma

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 28. August 2026 die Internetseite p-investment-management.com auf ihre Warnliste gesetzt. Besonders brisant ist dabei ein möglicher Verwechslungsfall: Nach ausdrücklicher Klarstellung der Finanzaufsicht steht die Website in keinem Zusammenhang mit der ordnungsgemäß im Schweizer Handelsregister eingetragenen Pätzold Investment Management in Zürich.

Nach den Angaben der FINMA tritt p-investment-management.com mit dem Sitz Zürich auf. Einen Eintrag im Schweizer Handelsregister gibt es für das auf der Warnliste geführte Angebot jedoch nicht. Eine konkrete Geschäftsadresse nennt der Warnlisteneintrag ebenfalls nicht.

FINMA stellt klar: Keine Verbindung zu Pätzold Investment Management

Der entscheidende Hinweis der Behörde betrifft die Namensnähe zu einem tatsächlich registrierten Unternehmen. Die FINMA erklärt ausdrücklich, dass p-investment-management.com nicht mit Pätzold Investment Management, Zürich, verbunden ist.

Für die echte Pätzold Investment Management nennt die Aufsicht die Handelsregisternummer CHE-279.920.290. Damit zieht die FINMA eine klare Trennlinie zwischen der auf der Warnliste aufgeführten Internetseite und dem registrierten Zürcher Unternehmen.

Gerade für Anleger ist diese Unterscheidung wichtig. Ein professionell klingender Firmenname, die Angabe eines renommierten Finanzplatzes wie Zürich oder eine Ähnlichkeit mit einem tatsächlich existierenden Unternehmen sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass hinter einer Internetseite auch die genannte oder vermutete Gesellschaft steht.

Fehlender Handelsregistereintrag ist ein deutliches Warnsignal

Im FINMA-Eintrag wird für p-investment-management.com ausdrücklich „Ohne HR-Eintrag“ angegeben. Das bedeutet zunächst, dass die unter dieser Bezeichnung aufgeführte Einheit nach den Angaben der Aufsicht keinen entsprechenden Handelsregistereintrag besitzt.

Die Aufnahme in die FINMA-Warnliste sollte allerdings präzise eingeordnet werden: Sie ist nicht automatisch mit der Feststellung gleichzusetzen, dass bereits ein strafrechtlicher Anlagebetrug nachgewiesen wurde. Ebenso lässt sich aus dem vorliegenden Eintrag allein nicht ableiten, ob und welche konkreten Finanzdienstleistungen über die Website angeboten wurden oder ob Anleger bereits Geld verloren haben.

Die Kombination aus FINMA-Warnung, fehlendem Handelsregistereintrag und der ausdrücklichen Distanzierung von einem ähnlich benannten, tatsächlich registrierten Unternehmen gibt Anlegern jedoch erheblichen Anlass zu besonderer Vorsicht.

Gefahr der Verwechslung mit realen Unternehmen

Der Fall berührt ein bekanntes Problem im Online-Anlagegeschäft: Unseriöse Anbieter können Namen, Anschriften oder andere Angaben verwenden, die an tatsächlich existierende Finanzunternehmen erinnern. Für potenzielle Kunden entsteht dadurch möglicherweise der Eindruck, mit einem etablierten oder registrierten Unternehmen zu kommunizieren.

Deshalb sollten Anleger nicht allein auf Angaben einer Investment-Website vertrauen. Entscheidend ist vielmehr, ob Firmenname, Handelsregisterdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Internetdomain tatsächlich zu dem Unternehmen gehören, mit dem man vermeintlich Geschäfte abschließt.

Im vorliegenden Fall nimmt die FINMA Anlegern zumindest eine entscheidende Prüfung ab: Die Behörde erklärt ausdrücklich, dass p-investment-management.com nicht zu Pätzold Investment Management in Zürich gehört.

Anleger sollten vor Überweisungen genau prüfen

Wer bereits von p-investment-management.com kontaktiert wurde, sollte angesichts der FINMA-Warnung keine weiteren Zahlungen allein aufgrund von Versprechungen, Kontoständen auf einer Handelsplattform oder Aufforderungen per Telefon oder E-Mail leisten.

Besondere Vorsicht ist grundsätzlich angebracht, wenn vor einer Auszahlung plötzlich zusätzliche „Steuern“, „Gebühren“, „Versicherungen“ oder andere Vorauszahlungen verlangt werden. Ob solche Forderungen im konkreten Fall von p-investment-management.com erhoben werden, geht aus dem vorliegenden FINMA-Eintrag allerdings nicht hervor und sollte deshalb nicht behauptet werden.

Für Betroffene, die bereits Geld überwiesen haben, ist außerdem wichtig, sämtliche Unterlagen zu sichern – darunter Überweisungsbelege, E-Mails, Telefonnummern, Chatverläufe, Vertragsunterlagen und gegebenenfalls Screenshots der Plattform.

Der FINMA-Eintrag vom 28. August 2026 sendet damit vor allem eine klare Botschaft: Wer auf p-investment-management.com stößt, sollte die Website keinesfalls mit der registrierten Pätzold Investment Management in Zürich verwechseln. Die Finanzaufsicht führt die Internetseite auf ihrer Warnliste und weist ausdrücklich darauf hin, dass zwischen beiden keine Verbindung besteht.

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