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TRC GmbH aus Trebbin: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die TRC GmbH mit Sitz in Trebbin ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Potsdam hat am 26. August 2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihre Anschrift am Flugplatz 1 in 14959 Trebbin und wird durch ihre Geschäftsführung vertreten.

Die TRC GmbH verfügt über ein breit gefächertes Geschäftsfeld mit einem deutlichen Schwerpunkt in der Gastronomie und Hospitality-Branche. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben gastronomischer Einrichtungen einschließlich der Herstellung und des Verkaufs von Speisen und Getränken.

Darüber hinaus gehören die Planung und Durchführung von Food- und Non-Food-Caterings sowie die Organisation und Durchführung sonstiger Veranstaltungen zum Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft darf zudem Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen betreiben.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind der Anbau und Verkauf von Obst und Gemüse sowie Gewürzen und Kräutern. Ergänzt wird das Geschäftsfeld durch Beratungsleistungen für andere Unternehmen, insbesondere für Betriebe aus der Hospitality-Branche.

Zur Sicherung des Unternehmensvermögens hat das Amtsgericht Potsdam gemäß §§ 21 und 22 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz aus Magdeburg bestellt.

Die Geschäftsführung verliert damit zwar nicht vollständig ihre Verfügungsbefugnis. Das Gericht hat jedoch einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass Verfügungen der TRC GmbH über ihr Vermögen nur noch wirksam sind, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin diesen zustimmt. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Die Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zum Nachteil der Gläubiger verändert. Zugleich erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Mit der Entscheidung vom 26. August ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRC GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und insbesondere, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

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