Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die bunq B. V. Bußgelder in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro verhängt. Hintergrund sind nach Angaben der Finanzaufsicht fehlerhafte beziehungsweise unterlassene Meldungen für den BaFin-Kontenvergleich sowie Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Der Bescheid ist nach Angaben der BaFin seit dem 4. August 2026 rechtskräftig. Über die Maßnahme informierte die Behörde am 26. August 2026.
Kontenmodelle über längeren Zeitraum nicht gemeldet
Ein wesentlicher Vorwurf betrifft den offiziellen Kontenvergleich der BaFin. Das Institut mit Geschäftssitz in Amsterdam habe es über einen längeren Zeitraum versäumt, die in Deutschland angebotenen Kontenmodelle ordnungsgemäß für diesen Vergleich zu melden.
Für Verbraucher ist dieser Vergleich von Bedeutung, weil dort Konditionen verschiedener Giro- und Basiskonten gegenübergestellt werden können. Dazu zählen beispielsweise monatliche Entgelte und die Höhe von Überziehungszinssätzen.
Nach Angaben der BaFin enthält der Vergleich derzeit Informationen zu rund 6.600 Zahlungskontentarifen von etwa 1.100 Zahlungsdienstleistern.
Anbieter von Zahlungskonten sind nach dem Zahlungskontengesetz verpflichtet, die notwendigen Daten für den Vergleich an die Finanzaufsicht zu übermitteln.
Änderungen müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden
Die gesetzlichen Vorgaben sehen kurze Meldefristen vor. Werden neue Kontenmodelle eingeführt oder ändern sich relevante Vergleichskriterien bestehender Angebote, müssen Zahlungsdienstleister diese Informationen nach Angaben der BaFin innerhalb von drei Geschäftstagen melden.
Die Übermittlung erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der Finanzaufsicht. Anschließend werden die Informationen automatisiert in den Kontenvergleich übernommen.
Eine Besonderheit: Die Daten werden laut BaFin grundsätzlich ohne vorherige inhaltliche Prüfung oder Bearbeitung veröffentlicht. Die Finanzaufsicht führt allerdings stichprobenartige Qualitätskontrollen durch.
Damit hängt die Verlässlichkeit des Vergleichs wesentlich davon ab, dass Banken und andere Zahlungsdienstleister ihre Angaben korrekt, vollständig und rechtzeitig übermitteln.
BaFin beanstandet auch interne Prozesse
Bei bunq beschränkten sich die Beanstandungen jedoch nicht auf die Meldungen für den Kontenvergleich.
Nach Angaben der BaFin habe das Institut seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt.
Die festgestellten Prozessschwächen hatten demnach konkrete Folgen: Über einen längeren Zeitraum habe das Institut auf seinem Internetauftritt weder die erforderliche Entgeltinformation noch ein vollständiges Glossar bereitgestellt.
Darüber hinaus seien in der Preisliste Begriffe verwendet worden, die von der vorgeschriebenen standardisierten Zahlungskontenterminologie abweichen.
Warum die Entgeltinformation für Bankkunden wichtig ist
Hinter diesen zunächst technisch klingenden Vorschriften steht ein konkretes Ziel: Verbraucher sollen die Kosten verschiedener Girokonten möglichst einfach miteinander vergleichen können.
Zahlungsdienstleister müssen deshalb eine aktuelle Entgeltinformation leicht zugänglich zur Verfügung stellen und sie – sofern ein Internetauftritt vorhanden ist – auch dort veröffentlichen.
Die Informationen sollen insbesondere zeigen, welche Gebühren für typische Leistungen rund um ein Zahlungskonto anfallen.
Ein Kunde soll dadurch beispielsweise besser erkennen können, welche Kosten mit bestimmten Dienstleistungen verbunden sind, ohne sich erst durch unterschiedlich bezeichnete Preispositionen verschiedener Banken arbeiten zu müssen.
Einheitliche Begriffe sollen Konten vergleichbarer machen
Genau deshalb spielt auch die von der BaFin beanstandete Terminologie eine Rolle.
Für Zahlungskonten existieren standardisierte Bezeichnungen. Grundlage dafür sind unter anderem europäische Vorgaben. Die einheitlichen Begriffe sollen verhindern, dass Zahlungsdienstleister vergleichbare Leistungen so unterschiedlich benennen, dass Kunden die jeweiligen Kosten nur schwer gegenüberstellen können.
Die vorgeschriebenen Begriffe müssen deshalb nicht nur in der eigentlichen Entgeltinformation berücksichtigt werden, sondern grundsätzlich auch in weiteren entsprechenden Verbraucherinformationen.
Ergänzend müssen Zahlungsdienstleister ein verständlich formuliertes Glossar zu den mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten bereitstellen.
28.000 Euro Bußgeld rechtskräftig
Wegen der festgestellten Verstöße setzte die BaFin gegen bunq B. V. schließlich Geldbußen von insgesamt 28.000 Euro fest.
Der Fall zeigt, dass die regulatorischen Vorgaben für Banken nicht nur Fragen der Kapitalausstattung oder der Stabilität des Finanzsystems betreffen. Auch die korrekte und transparente Information von Kunden gehört zu den beaufsichtigten Bereichen.
Wer Zahlungskonten in Deutschland anbietet, muss die entsprechenden gesetzlichen Melde- und Veröffentlichungspflichten einhalten. Werden Informationen nicht, verspätet, fehlerhaft oder unvollständig übermittelt beziehungsweise veröffentlicht, kann die BaFin dies mit einem Bußgeld ahnden.
Für Verbraucher hat die Angelegenheit vor allem praktische Bedeutung: Kontogebühren und Konditionen sollen nach einheitlichen Kriterien nachvollziehbar und vergleichbar sein. Genau diesem Zweck dienen sowohl der BaFin-Kontenvergleich als auch die vorgeschriebenen Entgeltinformationen und die einheitliche Zahlungskontenterminologie.