Bei der Terrafix Anlagenbau GmbH aus Essenbach-Altheim gibt es Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens eine neue Entwicklung. Das Amtsgericht Landshut hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Hintergrund sind mögliche Auszahlungsansprüche der Gesellschaft gegen die Terrafix SuedAfrika (Pty) Limited.
Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 956/13 geführt. Die Terrafix Anlagenbau GmbH ist beim Amtsgericht Landshut unter HRB 7534 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Stephan Reisch genannt.
Das Unternehmen war im Bereich der Photovoltaik tätig. Zum Geschäftsgegenstand gehörten der Vertrieb und der Bau von Photovoltaikanlagen, allerdings ohne die Durchführung der elektrischen Anschlussarbeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terrafix Anlagenbau GmbH war bereits am 1. April 2014 eröffnet worden. Infolge der Insolvenzeröffnung wurde die Gesellschaft aufgelöst. Das Verfahren selbst wurde später am 17. März 2020 aufgehoben.
Nun könnten jedoch nachträglich weitere Vermögenswerte vorhanden sein. Auf Antrag des Insolvenzverwalters ordnete das Amtsgericht Landshut deshalb die Nachtragsverteilung an. Konkret geht es um etwaige Auszahlungsansprüche der Terrafix Anlagenbau GmbH gegen die Terrafix SuedAfrika (Pty) Limited.
Eine Nachtragsverteilung kommt in Betracht, wenn nach Abschluss beziehungsweise Aufhebung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögensgegenstände oder Ansprüche festgestellt werden, die der Insolvenzmasse zuzurechnen sind. Sollten sich die Ansprüche gegen das südafrikanische Unternehmen tatsächlich realisieren lassen und daraus Gelder in die Masse fließen, könnten diese im Rahmen der Nachtragsverteilung zugunsten der Insolvenzgläubiger berücksichtigt werden.
Damit erhält das bereits seit mehreren Jahren aufgehobene Insolvenzverfahren der früheren Photovoltaikgesellschaft Terrafix Anlagenbau GmbH nochmals Bedeutung. Entscheidend wird sein, ob und in welcher Höhe sich die möglichen Ansprüche gegen die Gesellschaft in Südafrika tatsächlich durchsetzen und verwerten lassen.