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Autohaus J. Fenrich GmbH: Insolvenzgericht erweitert Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Autohaus J. Fenrich GmbH aus Magdeburg befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Magdeburg unter dem Aktenzeichen 340 IN 252/26 (381) geführt. Am 26. August 2026 hat das Gericht die Befugnisse des bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Sülzborn 8 in 39128 Magdeburg und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 21940 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Janine Fenrich und Norman Zerndt.

Das Autohaus ist umfangreich im Kraftfahrzeugbereich tätig. Zum Geschäft gehören insbesondere der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen Kfz-Ersatzteile und Zubehör. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem eine Autosattlerei mit Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, der Betrieb einer Autogas-Tankstelle sowie Fahrzeugtuning.

Bereits am 8. Juli 2026 um 9:15 Uhr hatte das Amtsgericht Magdeburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit sollten das vorhandene Unternehmensvermögen gesichert und nachteilige Veränderungen während der Prüfung des Insolvenzantrags verhindert werden.

Mit der aktuellen Entscheidung vom 26. August 2026 hat das Insolvenzgericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt. Welche konkreten Geschäfte oder Maßnahmen von dieser Einzelermächtigung umfasst werden, geht aus der veröffentlichten Kurzfassung des Beschlusses nicht hervor. Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Eine Einzelermächtigung kann einem vorläufigen Insolvenzverwalter ermöglichen, bestimmte für das Unternehmen oder die Sicherung der späteren Insolvenzmasse notwendige Rechtsgeschäfte vorzunehmen und hierdurch gegebenenfalls Masseverbindlichkeiten zu begründen. Welche Befugnisse im Fall der Autohaus J. Fenrich GmbH tatsächlich übertragen wurden, lässt sich jedoch ohne den vollständigen Gerichtsbeschluss nicht feststellen.

Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit dem Beschluss vom 26. August 2026 noch nicht verbunden. Das Unternehmen befindet sich weiterhin im Insolvenzeröffnungsverfahren.

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