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1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH: Amtsgericht Düsseldorf ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 um 05:32 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 501 IN 177/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Sandstraße 104, 40789 Monheim am Rhein und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 79340 eingetragen. Gesetzliche Vertreterin des Unternehmens ist die Geschäftsführerin Diana Maria Litzlbauer.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt aus Düsseldorf. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Forderungen nicht mehr an das Unternehmen zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Zusätzlich untersagte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Anordnungen dienen dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung ergibt sich kein näherer, im Handelsregister wiedergegebener Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Daher lässt sich die konkrete Geschäftstätigkeit anhand der Gerichtsveröffentlichung nicht näher bestimmen. Fest steht lediglich, dass die Gesellschaft als GmbH unter der genannten Firma im Handelsregister eingetragen ist und nun Gegenstand eines Insolvenzeröffnungsverfahrens ist.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen, das vorhandene Vermögen sichern und die Interessen der Gläubiger wahren. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Düsseldorf, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob das Verfahren einen anderen Verlauf nimmt.

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