Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der eurosunenergy GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Baden-Baden einen weiteren Verfahrensschritt abgeschlossen. Mit Beschluss vom 28. Juli 2026 setzte das Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 11 IN 236/15 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters fest.
Die eurosunenergy GmbH & Co. KG mit Sitz in Durmersheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRA 702019 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die eurosunenergy Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Huber.
Zum Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Carsten Buderer aus Karlsruhe bestellt worden. Das Gericht entschied nun über dessen Vergütung im Zusammenhang mit einer Nachtragsverteilung. Grundlage hierfür war der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18. Mai 2026.
Nach den Feststellungen des Gerichts wurde im Rahmen der Nachtragsverteilung eine nachträglich realisierte Insolvenzmasse in Höhe von 3.685,16 Euro verteilt. Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung erhielt der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung. Die konkreten Vergütungs- und Auslagenbeträge wurden jedoch – entsprechend § 64 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) – nicht veröffentlicht. Das Insolvenzgericht setzte außerdem die zu erstattenden Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fest.
Die eurosunenergy GmbH & Co. KG war im Bereich der Solar- und Photovoltaikbranche tätig. Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs entwickeln, planen, errichten oder vertreiben Photovoltaikanlagen und andere Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien. Sie leisten damit einen Beitrag zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie und sind Teil des Marktes für nachhaltige Energieversorgung.
Die aktuelle Entscheidung stellt keine neue Insolvenz und auch keine Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens dar. Vielmehr handelt es sich um einen formellen Beschluss innerhalb eines bereits seit 2015 laufenden Insolvenzverfahrens. Solche Vergütungsfestsetzungen erfolgen häufig erst nach Abschluss zusätzlicher Verwertungshandlungen oder einer Nachtragsverteilung, wenn nach Beendigung des eigentlichen Verfahrens noch Vermögenswerte realisiert werden konnten.
Mit dem Beschluss wird ein weiterer Schritt zur endgültigen Abwicklung des langjährigen Insolvenzverfahrens vollzogen. Die Festsetzung der Vergütung dokumentiert, dass die Nachtragsverteilung abgeschlossen wurde und der Insolvenzverwalter für diese zusätzliche Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vergütet wird.