Das Amtsgericht Neu-Ulm hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 27. Juli 2026 um 14:30 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 IN 281/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 92, 86381 Krumbach und ist beim Amtsgericht Memmingen unter der Handelsregisternummer HRB 4002 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Claudio Vito Castellani und Giovanni La Forgia. Im Verfahren wird die Gesellschaft von der internationalen Wirtschaftskanzlei White & Case LLP vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht den Diplom-Kaufmann Arndt Geiwitz aus Ulm. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.
Die Krumbacher Vermögensverwaltungs-GmbH ist nach ihrer Firmierung als Vermögensverwaltungsgesellschaft tätig. Solche Unternehmen verwalten regelmäßig eigenes Vermögen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Immobilien oder sonstige Kapitalanlagen. Häufig übernehmen sie innerhalb von Unternehmensgruppen die Funktion einer Holding oder bündeln Vermögenswerte und Beteiligungen.
Gerade Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften stehen derzeit vor anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die in den vergangenen Jahren gestiegenen Zinsen haben die Finanzierungskosten erhöht und zugleich den Wert vieler Immobilien- und Unternehmensbeteiligungen unter Druck gesetzt. Hinzu kommen eine schwächere Investitionstätigkeit, rückläufige Transaktionsvolumina sowie die schwierige Bewertung einzelner Vermögensgegenstände. Gerät eine Vermögensverwaltungsgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann dies auch Auswirkungen auf Beteiligungen und verbundene Unternehmen haben.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögenslage der Gesellschaft sichern und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Gleichzeitig wird untersucht, ob die vorhandene Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt und welche Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Fortführung oder Restrukturierung der Gesellschaft bestehen.