Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihre Warnung vor Angeboten der Plattform Quantum AI ausgeweitet. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber über die Internetseite quantum-ai.art ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Neue Internetseite im Fokus der Finanzaufsicht
Mit der aktuellen Mitteilung warnt die Bafin ausdrücklich vor der Website quantum-ai.art. Nach Erkenntnissen der Behörde treten dort unbekannte Betreiber als Anbieter von Finanz- und Kryptoanlagen auf, ohne über die hierfür notwendige Zulassung zu verfügen.
Unternehmen dürfen in Deutschland derartige Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der Finanzaufsicht anbieten.
Bereits mehrfach vor „Quantum AI“ gewarnt
Es ist nicht die erste Warnung der Bafin zu diesem Namen. Bereits mehrfach – unter anderem im März 2025 – hatte die Behörde vor Angeboten von Quantum AI gewarnt.
Mit der aktuellen Veröffentlichung macht die Finanzaufsicht deutlich, dass weiterhin neue Internetseiten unter derselben Bezeichnung auftauchen und Anleger angesprochen werden.
Kryptodienstleistungen nur mit Zulassung erlaubt
Besonders bei Dienstleistungen rund um Kryptowährungen gelten in Deutschland strenge gesetzliche Vorgaben. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen eine Zulassung der Bafin.
Nach Einschätzung der Behörde liegt für die Angebote auf quantum-ai.art eine solche Zulassung nicht vor. Verbraucher sollten deshalb äußerste Vorsicht walten lassen und keine Investitionen tätigen, solange die Seriosität des Anbieters nicht zweifelsfrei feststeht.
Vorsicht bei unrealistischen Gewinnversprechen
Plattformen mit Bezeichnungen wie „Quantum AI“ werben häufig mit angeblich automatisierten Handelsprogrammen, künstlicher Intelligenz oder außergewöhnlich hohen Renditechancen. Solche Versprechen dienen oftmals dazu, Anleger zu schnellen Einzahlungen zu bewegen.
Die Bafin empfiehlt, Finanz- und Kryptoangebote grundsätzlich kritisch zu prüfen und ausschließlich bei zugelassenen Anbietern zu investieren. Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüft werden.
Gesetzliche Grundlage
Die aktuelle Warnung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Danach kann die Bafin die Öffentlichkeit über Anbieter informieren, die möglicherweise unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen oder andere Finanzgeschäfte betreiben.
Fazit
Mit ihrer erneuten Warnung unterstreicht die Bafin die anhaltenden Risiken unseriöser Online-Investmentplattformen. Nach Einschätzung der Behörde bietet die Website quantum-ai.art ohne die erforderliche Zulassung Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Anleger sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und nur mit regulierten Finanzdienstleistern Geschäfte abschließen.