Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Verlag Focus Rostfrei GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 21. Juli 2026 um 13:23 Uhr unter dem Aktenzeichen 31 IN 31/26 erlassen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Thyssenstraße 123 in 46535 Dinslaken und ist beim Amtsgericht Duisburg unter der Handelsregisternummer HRB 34793 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Rüdiger Beckmann.
Nach dem Handelsregister ist der Geschäftszweck die Herausgabe der Edelstahlfachzeitschrift „Focus Rostfrei“ sowie weitere verlegerische Tätigkeiten. Das Unternehmen ist damit im Bereich der Fachmedien für die Edelstahl- und Metallbranche tätig und richtet sich mit seinen Publikationen insbesondere an Hersteller, Verarbeiter, Händler sowie Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie. Fachverlage dieser Art finanzieren sich regelmäßig über Abonnements, Anzeigen und branchenspezifische Dienstleistungen.
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens bestellte das Insolvenzgericht Maximilian van Kell aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen ausdrücklich zustimmt.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Verlag Focus Rostfrei GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die vorhandene Insolvenzmasse zu sichern und eine Benachteiligung einzelner Gläubiger zu verhindern.
Zusätzlich untersagte das Amtsgericht Kleve Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Damit soll das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglicht werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Verlag Focus Rostfrei GmbH umfassend analysieren. Dabei wird geprüft, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Fachverlags bestehen. Erst auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Kleve über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.