Für die unicGASTRO UG (haftungsbeschränkt) aus Durbach ist das beantragte Insolvenzverfahren bereits im Eröffnungsstadium beendet worden. Das Amtsgericht Offenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss wurde am 8. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 20 IN 42/25 gefasst.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Almstraße 49 in 77770 Durbach und ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRB 727704 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Peter Purrmann.
Nach ihrem Unternehmensnamen war die unicGASTRO UG im gastronomischen Umfeld tätig und bot Dienstleistungen beziehungsweise Lösungen für die Gastronomie an. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren jedoch, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt und die Vermögensverhältnisse werden nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten, offene Forderungen noch realisieren zu können.
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts bedeutet zugleich, dass die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft als so angespannt bewertet wurde, dass selbst die Finanzierung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr sichergestellt werden konnte. Gerade kleinere Unternehmen sind bei Liquiditätsengpässen häufig besonders anfällig, wenn steigende Kosten, sinkende Umsätze oder ausbleibende Zahlungseingänge zusammentreffen.
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht einzulegen. Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.