Die DIPA Dienstleistungspartner Unternehmensberatungs GmbH mit Sitz in Berlin befindet sich im vorläufigen Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 16. Juli 2026 um 13:45 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3610 IN 4341/26 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 55931 eingetragen und hat ihren Sitz in der Dahlmannstraße 23 in 10629 Berlin. Geschäftsführer des Unternehmens ist Ulrich Beer.
Nach ihrer Firmierung ist die DIPA Dienstleistungspartner Unternehmensberatungs GmbH im Bereich der Unternehmensberatung und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen tätig. Unternehmen dieser Branche unterstützen ihre Kunden unter anderem bei organisatorischen, wirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen sowie bei der Optimierung betrieblicher Abläufe.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Stephanie Hotopp aus Berlin bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dabei überwacht sie die Geschäftsführung, ohne deren allgemeine gesetzliche Vertreterin zu werden.
Mit der gerichtlichen Entscheidung dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Zudem wurde sie ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Auch die Einrichtung und Führung von Sonderkonten gehört zu ihren Befugnissen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihr sämtliche erforderlichen Auskünfte über die Geschäftsverbindungen der Schuldnerin zu erteilen.
Gleichzeitig untersagte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nicht mehr an die DIPA Dienstleistungspartner Unternehmensberatungs GmbH selbst begleichen, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
Darüber hinaus erhielt die vorläufige Insolvenzverwalterin weitreichende Prüfungsrechte. Sie kann die Geschäftsräume betreten, Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen nehmen sowie alle Auskünfte verlangen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Verfahrens. Erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme wird das Insolvenzgericht darüber entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder ob eine andere insolvenzrechtliche Lösung in Betracht kommt.