Für die FICon Foreign Invest Consultants UG (haftungsbeschränkt) mit Firmensitz in der Loitscher Dorfstraße 7 in 06712 Zeitz hat das Amtsgericht Leipzig die bereits veröffentlichte Insolvenzbekanntmachung ergänzt. Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 402 IN 338/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze aus Leipzig bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die FICon Foreign Invest Consultants UG (haftungsbeschränkt) wird von Geschäftsführer Frank Böttcher vertreten.
Nach ihrer Geschäftsausrichtung war die Gesellschaft im Bereich Unternehmensberatung und Investitionsberatung tätig. Das Unternehmen unterstützte Unternehmen und Investoren insbesondere bei der Anbahnung und Begleitung von Investitionsvorhaben, der Entwicklung von Unternehmensprojekten sowie der Beratung bei internationalen Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus gehörten Beratungsleistungen für Unternehmensgründungen, Projektentwicklungen und wirtschaftliche Kooperationen zum Tätigkeitsfeld.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern. Er ist berechtigt, Forderungen einschließlich Bankguthaben einzuziehen, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten sowie Auskünfte bei Behörden, Kreditinstituten und weiteren Dritten einzuholen. Zudem darf er die Geschäftsräume betreten, Geschäftsunterlagen einsehen und sämtliche für die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlichen Informationen verlangen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich ist.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird nun beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 402 IN 338/26 verfolgt.