Die IWB „Klosterstraße“ GmbH mit Firmensitz in der Großen Theaterstraße 31–35 in 20354 Hamburg befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Hamburg ordnete am 26. Juni 2026 um 13:16 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67c IN 257/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Die IWB „Klosterstraße“ GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 150226 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Christopher Dill.
Das Unternehmen war als Projektgesellschaft im Bereich der Immobilienentwicklung tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasste die Tätigkeit als Bauträger, Bauherr, Baubetreuer und Generalübernehmer im Sinne des § 34c Gewerbeordnung. Darüber hinaus gehörten die Planung, Entwicklung, Errichtung, Sanierung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien zum Geschäftsmodell. Die Gesellschaft wurde insbesondere für die Entwicklung des Immobilienprojekts „Klosterstraße“ gegründet und war innerhalb einer Unternehmensgruppe auf die Umsetzung dieses Bauvorhabens spezialisiert.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird feststellen, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 257/26 verfolgt.