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Löffler Grundbesitz Nordbayern GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Löffler Grundbesitz Nordbayern GmbH mit Sitz in Kammerstein wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Eigenantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 24. Juni 2026 im Verfahren zum Aktenzeichen IN 1804/25 mangels Masse abgewiesen.

Nach Auffassung des Insolvenzgerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird.

Die Löffler Grundbesitz Nordbayern GmbH hat ihren Firmensitz in der Sommerleite 2 in 91126 Kammerstein und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 38294 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Jörg Löffler.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft im Bereich Immobilienhandel, Grundstücksakquisition und Immobilienvermittlung tätig. Das Leistungsspektrum umfasste den An- und Verkauf von Immobilien aller Art, die Beschaffung und Entwicklung von Grundbesitz, die Verwertung von Grundstücken sowie die Vermittlung und den Nachweis von Vertragsabschlüssen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Darüber hinaus gehörten Tätigkeiten im Bereich der Immobilienprojektentwicklung und der Vermarktung von Grundstücken und Immobilien zum Geschäftsmodell.

Das Unternehmen war damit in einem Marktsegment tätig, das in den vergangenen Jahren erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt war. Gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, höhere Zinsen sowie die Zurückhaltung vieler Investoren und Käufer führten zu einem deutlichen Rückgang der Transaktionszahlen im Immobiliensektor. Insbesondere Projektentwickler und Grundstücksgesellschaften gerieten dadurch zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.

Mit der Abweisung mangels Masse verschlechtern sich die Aussichten der Gläubiger erheblich. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter. Die Entscheidung des Gerichts deutet darauf hin, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.

Für die Gesellschaft können sich nach Rechtskraft der Entscheidung weitere gesellschaftsrechtliche Folgen ergeben, darunter Eintragungen im Handelsregister und gegebenenfalls die spätere Löschung der Gesellschaft.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 1804/25 geführt. Mit der Entscheidung vom 24. Juni 2026 endet die insolvenzrechtliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Löffler Grundbesitz Nordbayern GmbH zunächst ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

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