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Aphra Holding AG: Insolvenzantrag durch Gericht zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Aphra Holding AG mit Sitz in Golzow wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 15. Juni 2026 im Verfahren zum Aktenzeichen 3 IN 296/25 zurückgewiesen.

Im Gegensatz zu einer Abweisung mangels Masse enthält der veröffentlichte Beschluss keine Begründung für die Zurückweisung. Das Insolvenzgericht hat lediglich entschieden, dass der von der Gesellschaft gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zur Verfahrenseröffnung führt.

Die Aphra Holding AG hat ihren Firmensitz in der Hauptstraße 55 in 15328 Golzow und ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRB 16616 FF eingetragen. Die Gesellschaft wird von den Vorständen Albertine Friedland und Oleksandr Savchuk vertreten.

Die Gesellschaft fungierte als Holdingunternehmen mit dem Schwerpunkt auf dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus koordinierte sie strategische Investitionen und übernahm Management- und Finanzierungsaufgaben innerhalb ihrer Unternehmensstruktur. Der Fokus lag auf der Entwicklung und Steuerung von Beteiligungen sowie der Unterstützung operativer Gesellschaften durch zentrale Verwaltungs- und Finanzierungsleistungen.

Holdinggesellschaften übernehmen regelmäßig keine umfangreiche operative Geschäftstätigkeit, sondern bündeln Beteiligungen an Tochterunternehmen, steuern Investitionsentscheidungen und entwickeln langfristige Unternehmensstrategien. Dadurch nehmen sie innerhalb einer Unternehmensgruppe eine zentrale organisatorische und wirtschaftliche Funktion ein.

Mit der Zurückweisung des Insolvenzantrags wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Welche Gründe das Gericht für diese Entscheidung im Einzelnen herangezogen hat, ergibt sich aus der veröffentlichten Bekanntmachung nicht. Möglich sind unterschiedliche rechtliche oder tatsächliche Gründe, die einer Verfahrenseröffnung entgegenstehen.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter dem Aktenzeichen 3 IN 296/25 geführt. Für Geschäftspartner, Gläubiger und Beteiligte bleibt die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Aphra Holding AG von Interesse, da mit der gerichtlichen Entscheidung zunächst kein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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