Für die SBK Solar 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Saarbrücken ist das beantragte Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hervor.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 107 IN 54/24 geführt. Nach Angaben des Gerichts war am 8. Oktober 2024 ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin eingegangen. Mit Beschluss vom 12. Mai 2026 entschied das Gericht nun, das Verfahren nicht zu eröffnen, da die vorhandene Vermögensmasse offenbar nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 12519 eingetragene SBK Solar 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in der Kirchwies 4 in 66119 Saarbrücken. Unternehmensgegenstand war der Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Die Gesellschaft wurde gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ODM Beteiligungsgesellschaft mbH, eingetragen unter HRB 18641. Geschäftsführer der Gesellschaft ist laut Veröffentlichung Uwe Pollierer.
Eine Abweisung mangels Masse gilt regelmäßig als ernstes wirtschaftliches Warnsignal. Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung häufig, dass offene Forderungen voraussichtlich nicht oder nur in geringem Umfang realisiert werden können. Gleichzeitig deutet die Entscheidung darauf hin, dass kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Mit dem Beschluss endet das Insolvenzeröffnungsverfahren zunächst ohne reguläre Insolvenzabwicklung. Die Veröffentlichung erfolgte durch das Amtsgericht Saarbrücken am 12.05.2026.