Für die Medicity UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz am Leipziger Platz 15, 10117 Berlin ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3608 IN 2998/26 geführt.
Mit Beschluss vom 30. April 2026 um 14:53 Uhr ordnete das Insolvenzgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner aus Berlin bestellt.
Geschäftsführung nur noch eingeschränkt handlungsfähig
Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Besonders hervorgehoben wurde zudem, dass der Schuldnerin die Einziehung offener Forderungen ausdrücklich untersagt ist.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhielt weitreichende Befugnisse:
- Einziehung von Bankguthaben und Forderungen,
- Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos,
- Einsicht in Geschäftsunterlagen und Register,
- sowie Auskunftsrechte gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen und Gerichten.
Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurden außerdem:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise eingestellt,
- sowie Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Die Geschäftsführung bleibt zwar formal im Amt, steht jedoch unter umfassender Kontrolle der Insolvenzverwaltung.
Tätigkeit im Gesundheits- oder Medizinumfeld
Der Firmenname „Medicity“ deutet auf eine Tätigkeit im Bereich:
- Gesundheitswirtschaft,
- medizinische Dienstleistungen,
- Healthcare-Management
- oder digitale Gesundheitsangebote hin.
Konkrete öffentliche Angaben zum Geschäftsmodell ergeben sich aus dem Beschluss jedoch nicht.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun:
- die Vermögenslage der Gesellschaft prüfen,
- Forderungen und Verbindlichkeiten analysieren,
- sowie die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung bewerten.
Dabei wird insbesondere untersucht, ob ausreichende Masse vorhanden ist und ob Fortführungsperspektiven bestehen.
Entscheidung über Verfahren noch offen
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit noch unklar. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Medicity UG unter gerichtlicher Aufsicht und in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt.