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Ostertag Capital UG scheitert mit Eigeninsolvenzantrag

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Ostertag Capital UG mit Sitz in Lörrach ist insolvenzrechtlich gescheitert. Das Amtsgericht Lörrach wies den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 6. Mai 2026 mangels Masse ab.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 13/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 728644 registriert. Geschäftsführer ist Stanislav Ostertag.

Keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden

Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft hatte den Insolvenzantrag selbst gestellt. Vertreten wurde sie dabei durch die LOYDL Rechtsanwaltskanzlei aus Lörrach.

Typische Folgen einer Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO gilt als deutlicher Hinweis auf eine wirtschaftlich vollständig ausgezehrte Gesellschaft. In vielen Fällen folgen:

  • die Feststellung der Vermögenslosigkeit,
  • eine spätere Löschung im Handelsregister,
  • sowie mögliche Prüfungen zu Haftungsfragen der Geschäftsführung.

Keine Angaben zum operativen Geschäft

Aus der veröffentlichten Bekanntmachung ergeben sich keine näheren Informationen zum konkreten Geschäftsmodell der Gesellschaft. Der Firmenname deutet auf Tätigkeiten im Beteiligungs-, Investment- oder Kapitalverwaltungsbereich hin.

Keine Sanierungsperspektive

Da das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium beendet wurde, kommt es weder zur Bestellung eines Insolvenzverwalters noch zu einer geordneten Sanierung oder Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens.

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