Aktenzeichen 3601 IN 4781 25
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AHA Kitchen Klub GmbH mit dem Gastronomiebetrieb TISK Speisekneipe in der Neckarstraße 12 in 12053 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.12.2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 262512 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Ahmed Omer Ahmed vertreten. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen.
Im Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens hatte das Insolvenzgericht zunächst mit Beschluss vom 11.07.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen dienen im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und sollen verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter verschlechtert.
Mit Beschluss vom 16.12.2025 hob das Amtsgericht Charlottenburg diese Sicherungsmaßnahmen wieder auf. Gleichzeitig entschied das Gericht, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abzuweisen. Nach der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde festgestellt, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müssen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.12.2025 ist das Insolvenzantragsverfahren der AHA Kitchen Klub GmbH unter dem Aktenzeichen 3601 IN 4781 25 beendet, sofern kein zulässiges Rechtsmittel eingelegt wird.