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Insolvenzantrag der Omnia24 GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 8 IN 672/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Omnia24 GmbH, Im Niederfeld 24 in 63179 Obertshausen, hat das Amtsgericht Offenbach am Main den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 47860 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Morgenthaler vertreten. Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Danach ist ein Insolvenzantrag zurückzuweisen, wenn keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Beschluss vom 24. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main beendet worden.

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