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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Golden Brezel International GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 2 IN 1180/26

Im Verfahren über den Eigenantrag der Golden Brezel International GmbH mit Sitz in Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim am 12. Februar 2026 um 10:27 Uhr Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Gottlieb Daimler Straße 14 wird durch ihren Geschäftsführer Peter Bender vertreten und hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse untersagte das Insolvenzgericht zunächst Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, um eine Beeinträchtigung der Vermögenssubstanz bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schmidt Thieme aus Mannheim bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zugleich wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten sowie über offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, der berechtigt wurde, Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen sowie erforderlichenfalls Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Auch Kreditinstitute, die Konten der Gesellschaft führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte über Kontobewegungen zu erteilen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Darüber hinaus ist dieser berechtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlichen Informationen einzuholen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei jeweils das zuerst eintretende Ereignis entscheidend ist. Die Einlegung kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgen, sofern die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Übermittlung eingehalten werden.

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