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Mehrfache Insolvenzanträge gegen die CB Transaction Management GmbH endgültig abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Mittelpunkt mehrerer insolvenzrechtlicher Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg stand die CB Transaction Management GmbH mit Sitz am Sachsendamm 4/5, 10829 Berlin, tätig in der Immobilienbranche und vertreten durch ihren Geschäftsführer Jörg Steffen Salden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 190914 eingetragen.

Unter den Aktenzeichen 3608 IN 5673/25, 3608 IN 5923/25 sowie 3608 IN 10254/25 wurden sowohl Eigenanträge der Schuldnerin als auch Anträge von Gläubigerseite auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach umfassender Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch in allen Verfahren zu einem eindeutigen Ergebnis.

Mit Beschlüssen vom 22. Januar 2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg sämtliche Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung betrifft sowohl den von der CB Transaction Management GmbH selbst gestellten Antrag als auch die von Gläubigern eingereichten Insolvenzanträge.

Die wiederholte Abweisung unter verschiedenen Aktenzeichen verdeutlicht, dass unabhängig vom Antragsteller keine ausreichende Vermögensgrundlage für die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens bestand. Rechtlich führt dies dazu, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Für Gläubiger bedeutet diese Konstellation regelmäßig erhebliche Einschränkungen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen, da der insolvenzrechtliche Zugriff auf eine geordnete Vermögensmasse entfällt. Für die Gesellschaft selbst markiert die Entscheidung einen formellen Abschluss der anhängigen Insolvenzanträge, ohne dass es zu einem eröffneten Verfahren gekommen ist. Wie sich die wirtschaftliche Situation der CB Transaction Management GmbH künftig entwickelt, bleibt außerhalb des Insolvenzrechts zu beobachten.

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