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Insolvenzantrag der Nacon Business Holding GmbH in München mangels Masse zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzverfahren 1508 IN 2873/25 über die wirtschaftliche Situation der Nacon Business Holding GmbH entschieden. Das Unternehmen mit Sitz in der Bodenseestraße 29, 81241 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 176279 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Thomas Nacke vertreten.

Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 wies das Insolvenzgericht den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ab. Grundlage dieser Entscheidung war das Fehlen einer ausreichenden Vermögensmasse, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt decken zu können. Nach Einschätzung des Gerichts ist damit keine tragfähige Grundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden.

Die Abweisung mangels Masse hat weitreichende Folgen. Ein förmliches Insolvenzverfahren findet nicht statt, ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt und eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger ist ausgeschlossen. Für die Gläubiger bedeutet dies in der Praxis häufig, dass offene Forderungen kaum noch realisierbar sind und nur noch individuelle rechtliche Schritte außerhalb des Insolvenzverfahrens verbleiben.

Der Beschluss des Amtsgerichts München markiert damit einen deutlichen Einschnitt für die Nacon Business Holding GmbH und dokumentiert die wirtschaftliche Auszehrung des Unternehmens. Beteiligten steht zwar grundsätzlich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, die Entscheidung verdeutlicht jedoch bereits jetzt die fehlende wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft.

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