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SBM Vision UG scheitert im Insolvenzantrag: Verfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 hat das Amtsgericht Gifhorn im Verfahren 35 IN 202/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SBM Vision UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Grund ist die fehlende Insolvenzmasse, die nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Das Unternehmen mit Sitz in der Marktstraße 21 in 31249 Hohenhameln, eingetragen beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 209862, wird durch den Geschäftsführer Sebastien Bakatu Mputu vertreten, der seinen Wohnsitz in Hannover hat. Trotz des formell gestellten Antrags kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft nicht ausreicht, um ein reguläres Verfahren zu eröffnen.

Mit der Abweisung nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung ist die SBM Vision UG faktisch zahlungsunfähig und ohne Aussicht auf ein geordnetes Insolvenzverfahren. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass offene Forderungen kaum noch realisierbar sind, da kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen möglich. Das Verfahren unterstreicht einmal mehr, wie schnell junge oder kleine Gesellschaften ohne ausreichende Kapitaldecke in eine wirtschaftliche Sackgasse geraten können.

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