Im Verfahren 8 IN 26/26 hat das Amtsgericht Gera am 28. Januar 2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hygienemarkt24 GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Altenburger Straße 71 in 07546 Gera ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 514133 eingetragen und wird von Geschäftsführer Stefan Lantzsch vertreten.
Mit dem Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf den Antrag der Gesellschaft selbst und setzte umfassende Sicherungsmaßnahmen in Kraft, um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bernd Krumbholz aus Gera bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen.
Gleichzeitig wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieses Verbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung offener Forderungen. Ziel ist es, unkontrollierte Abflüsse zu verhindern und die verbliebenen Vermögenswerte für eine mögliche Fortführung oder eine spätere Verwertung zu bewahren.
Die Hygienemarkt24 GmbH wird in dem Verfahren durch Rechtsanwältin Nicole Nsiah aus Chemnitz vertreten. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Anordnung vor allem, dass sie sich künftig an den vorläufigen Insolvenzverwalter halten müssen. Ob das Unternehmen eine Sanierungschance erhält oder ob es zu einer endgültigen Abwicklung kommt, wird sich erst nach Abschluss der Prüfungen durch den Verwalter entscheiden.