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Insolvenzantrag gegen die BW Holding UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 15 IN 160/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 160/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Neuruppin über das Vermögen der BW Holding UG haftungsbeschränkt entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Lindenstraße 9 in 16548 Glienicke und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 14223 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Björn Peter Witzmann.

Der Unternehmensgegenstand der BW Holding UG liegt in der Gründung von Unternehmen, insbesondere mit Schwerpunkt im Handwerk, sowie in der Übernahme bestehender Betriebe und deren Unterstützung in der allgemeinen Verwaltung. Auf Antrag einer Gläubigerin sollte über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 5. Januar 2026 gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags stellte das Gericht verbindlich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet, und es erfolgt keine insolvenzrechtliche Verwaltung oder gerichtliche Überwachung des Vermögens der Gesellschaft.

Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Alternativ ist auch die Einreichung in gesetzlich zulässiger elektronischer Form möglich, wobei die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten sind.

Mit dem Beschluss vom 5. Januar 2026 hat das Amtsgericht Neuruppin das Insolvenzantragsverfahren gegen die BW Holding UG haftungsbeschränkt formell abgeschlossen.

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