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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Koop Property GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 11 IN 174/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 174/25 hat das Amtsgericht Verden Aller über das Vermögen der Koop Property GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz Am Triften 29 in 28876 Oyten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 210971 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Kevin Koop, ebenfalls wohnhaft unter der genannten Anschrift.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2026 um 12:17 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenssubstanz und soll verhindern, dass bis zur weiteren Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilige Veränderungen eintreten, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.

Im Zuge der Anordnung wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Jennifer Metzler, tätig bei TURNER InsO mit Kanzleisitz in der Herdentorswallstraße 93 in 28195 Bremen. Ihr obliegt die Überwachung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie die Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Damit soll gewährleistet werden, dass eingehende Gelder der Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin unterliegen und ordnungsgemäß erfasst werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen die Anordnung kann die Antragstellerin die sofortige Beschwerde einlegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, insbesondere wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Verden Aller einzulegen, wobei der Fristbeginn von der Zustellung, der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung abhängt.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Verden Aller einen wesentlichen Schritt im Insolvenzantragsverfahren der Koop Property GmbH vollzogen und die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geschaffen.

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