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Serie von Insolvenzanträgen am Amtsgericht Charlottenburg mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am Amtsgericht Charlottenburg ist es in mehreren Verfahren zu gleichlautenden Entscheidungen gekommen, bei denen Insolvenzanträge mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen wurden. Die Beschlüsse betreffen eine Reihe von Gesellschaften aus unterschiedlichen Branchen und spiegeln die anhaltend angespannte wirtschaftliche Lage zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen wider.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3603 IN 4665/25 wurde der Antrag der 2MORROW BERLIN UG haftungsbeschränkt in Liquidation auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 9. Dezember 2025 zurückgewiesen. Das Unternehmen, zuletzt ansässig in der Thürnagelstraße in Berlin-Köpenick und im Bereich Büroservice tätig, verfügte nach Auffassung des Gerichts nicht über die zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens erforderliche Masse.

Eine vergleichbare Entscheidung erging am 11. Dezember 2025 im Verfahren 36b IN 7493/24. Hier hatte ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BBG Ketzin Immobilien UG haftungsbeschränkt beantragt. Auch in diesem Fall stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass der Antrag abgewiesen wurde.

Am 9. Januar 2026 folgte eine weitere Abweisung im Verfahren 36b IN 5791/24 betreffend die Brokrz UG haftungsbeschränkt mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin. Trotz des Gläubigerantrags sah das Insolvenzgericht keine wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Charlottenburg am 17. November 2025 im Verfahren 3603 IN 153/25 den Insolvenzantrag gegen die Herrlich GmbH abgewiesen. Auch hier scheiterte das Verfahren an der fehlenden Masse, obwohl der Antrag von einer Gläubigerin gestellt worden war.

Schließlich wurde am 2. Januar 2026 im Verfahren 3603 IN 6146/25 der Eigenantrag der Küchenkommission Deli am Platz der Luftbrücke GmbH zurückgewiesen. Das im Gastronomiebereich tätige Unternehmen konnte ebenfalls keine ausreichenden Vermögenswerte nachweisen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Allen Entscheidungen ist gemeinsam, dass das Insolvenzgericht jeweils zu dem Ergebnis kam, dass die vorhandenen Aktiva nicht einmal die Kosten des Verfahrens decken würden. Damit endeten die jeweiligen Verfahren bereits im Eröffnungsstadium. Die Vielzahl dieser Beschlüsse innerhalb weniger Wochen verdeutlicht, wie häufig Unternehmen derzeit wirtschaftlich so weit geschwächt sind, dass selbst ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann.

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