Dark Mode Light Mode

Insolvenzanträge gegen Britzer Damm 199 GmbH & Co. KG mangels Masse zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3601 IN 4573/25 und 3601 IN 5096/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 05.12.2025 in zwei parallel geführten Verfahren über Insolvenzanträge gegen die Britzer Damm 199 GmbH & Co. KG entschieden und beide Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz am Britzer Damm 199 in 12347 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 45395 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Rodriguez Vermögensverwaltung GmbH, vertreten, welche wiederum durch den Geschäftsführer Uwe Kollinger handelt. Der Geschäftszweig des Unternehmens liegt in der Immobilienverwaltung sowie im Baugewerbe.

In beiden Verfahren hatten antragstellende Gläubigerinnen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurden die Anträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben mangels Masse zurückgewiesen.

Mit den Entscheidungen stellte das Amtsgericht Charlottenburg klar, dass ein Insolvenzverfahren unter diesen Umständen nicht eröffnet werden kann. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verfolgen können, sondern gegebenenfalls auf andere rechtliche Wege angewiesen sind. Die Beschlüsse unterstreichen erneut die zentrale Bedeutung der Kosten- und Masseprüfung im deutschen Insolvenzrecht, da ein Verfahren nur dann eröffnet wird, wenn eine Mindestmasse zur Finanzierung des gerichtlichen Ablaufs vorhanden ist.

Die Entscheidungen sind am 05.12.2025 ergangen und markieren damit den Abschluss der beiden Insolvenzantragsverfahren gegen die Britzer Damm 199 GmbH & Co. KG.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Alternative Future Germany GmbH endgültig zurückgewiesen

Next Post

Trumps Angriff auf die Fed: Was Anleger jetzt wissen müssen