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Vorläufige Insolvenzverwaltung / Sicherungsmaßnahmen (AG Charlottenburg)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Private Academy of Creative Minds EaaS UG (haftungsbeschränkt) – Az. 36p IN 7724/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.01.2026 (17:00 Uhr) Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde RAin Stephanie Hotopp (Rankestraße 33, Berlin) bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung wirksam; zudem gilt ein umfassendes Verfügungsverbot über Bankkonten und Außenstände, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierfür geht auf die vorläufige Verwalterin über. Zwangsvollstreckungen (außer unbewegliche Gegenstände) werden untersagt bzw. eingestellt; Drittschuldner dürfen nur noch an die Verwalterin leisten.

Pflegewerk Brandenburg GmbH (Berlin) – Az. 3605 IN 10968/25

Ebenfalls am 09.01.2026 (09:00 Uhr) ordnete das AG Charlottenburg Sicherungsmaßnahmen an und bestellte RA Martin Herrmann (Fasanenstraße 77, Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen sind nur mit Zustimmung wirksam. Zusätzlich: Verbot, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Befugnisse hierzu gehen auf den vorläufigen Verwalter über. Drittschuldnerzahlungsverbot zugunsten der Schuldnerin; Zahlungen nur an den Verwalter. Vollstreckungsmaßnahmen (außer Immobilien) werden untersagt/eingestellt.

K&K Sanierung GmbH (Berlin) – Az. 3616 IN 6088/25

Das Gericht ordnete am 09.01.2026 (11:56 Uhr) Sicherungsmaßnahmen an und bestellte RA Steffen Werner (Kurfürstendamm 67, Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen sind nur mit Zustimmung wirksam; der Schuldnerin wird insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt. Der Verwalter darf Forderungen einziehen und ein Insolvenzsonderkonto einrichten; Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen.

Green Constructions Berlin GmbH – Az. 3604 IN 11955/25

Am 08.01.2026 (14:00 Uhr) ordnete das AG Charlottenburg Sicherungsmaßnahmen an und bestellte RA Michael Busching (Bertha-Benz-Straße 5, Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen nur mit Zustimmung; zusätzlich Verbot, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen (Befugnisse gehen auf den Verwalter über). Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen; Vollstreckungen (außer unbewegliche Gegenstände) werden untersagt/eingestellt.

Neuer Fall am 12.01.2026 (AG Charlottenburg)

Noah Bau GmbH (Berlin) – Az. 3603 IN 6045/25

Das AG Charlottenburg hat am 12.01.2026 (11:00 Uhr) Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde RA Oliver Sietz (Rankestraße 33, Berlin) bestellt. Verfügungen sind nur mit Zustimmung wirksam; die Schuldnerin darf nicht über Bankkonten und Außenstände verfügen – diese Befugnisse gehen auf den Verwalter über. Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen.

Mini-Headline-Ideen (optional)

  • „Charlottenburg ordnet Sicherungsmaßnahmen in Serie an – Bau- und Pflegefälle im Fokus“

  • „Noah Bau: vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet“

  • „Pflegewerk Brandenburg unter vorläufiger Verwaltung – Zahlungsstopp an Schuldnerin“

Wenn du magst, kann ich dir aus diesen Bausteinen auch eine kompakte Sammelmeldung (120–180 Wörter) oder eine Tabelle fürs Monitoring machen (Firma – Az – Gericht – Datum – Verwalter:in – Besonderheiten wie Kontensperre/Einziehungsstopp).

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