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Insolvenzantrag der Alternative Future Germany GmbH endgültig zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 51 IN 639/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alternative Future Germany GmbH mit Sitz in der Lutherstraße 28 in 69120 Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg am 12.01.2026 eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 735675 und vertreten durch den Geschäftsführer Florian Pfeifer, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Zunächst waren mit Beschluss vom 13.10.2025 zur Sicherung der Vermögenslage der Gesellschaft vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Diese Maßnahmen dienten dem Schutz der vorhandenen Vermögenswerte und sollten eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation ermöglichen. Mit der aktuellen Entscheidung des Insolvenzgerichts wurden diese Sicherungsmaßnahmen jedoch aufgehoben, da sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigte, dass sie nicht mehr aufrechterhalten werden konnten.

Im Anschluss an die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen wies das Amtsgericht Heidelberg den Insolvenzantrag der Schuldnerin mangels Masse zurück. Das Gericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit ist das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden.

Mit dieser Entscheidung endet das gerichtliche Insolvenzverfahren der Alternative Future Germany GmbH. Gläubiger und sonstige Beteiligte sind darauf verwiesen, ihre Rechte außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens geltend zu machen.

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