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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Altamed Leasing GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Worms hat am 05.01.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altamed Leasing GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 132/25 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 27113 eingetragen und wird derzeit durch den Notgeschäftsführer Bernd Oliver Sünderhauf vertreten, der seinen Sitz in der Ernst-Handschuch-Straße 3 in 67549 Worms hat.

Mit der Entscheidung reagierte das Insolvenzgericht auf den Insolvenzantrag der Gesellschaft und ordnete um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das schuldnerische Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe mit Kanzleisitz in der Hindenburgstraße 32 in 55118 Mainz bestellt. Ihm obliegt ab diesem Zeitpunkt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Altamed Leasing GmbH. Mit der Anordnung ist eine deutliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit verbunden, da Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Darüber hinaus hat das Gericht die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Diese Anordnung nach § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung dient dazu, die Kontrolle über Zahlungsströme zu bündeln und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse zulasten der Gläubiger erfolgen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Worms einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Worms einen zentralen Sicherungsschritt im Insolvenzantragsverfahren der Altamed Leasing GmbH vorgenommen und den rechtlichen Rahmen für den weiteren Verlauf des Verfahrens festgelegt.

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