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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Thomas Seidl Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 703/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Thomas Seidl Holding GmbH mit Sitz in der Bahnhofstraße 15 in 93083 Obertraubling hat das Amtsgericht Regensburg als zuständiges Insolvenzgericht am 02.01.2026 einen weitreichenden Sicherungsbeschluss erlassen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Alois Seidl und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 13828 eingetragen.

Zur Wahrung und Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht gemäß § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, den Bestand des Unternehmensvermögens während des laufenden Eröffnungsverfahrens zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Ertl bestellt, der seine Kanzlei in der Dr.-Martin-Luther-Straße 15 in 93047 Regensburg unterhält. Mit dieser Bestellung übernimmt er die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die die Gläubigerinteressen beeinträchtigen könnten.

Gleichzeitig hat das Insolvenzgericht angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Thomas Seidl Holding GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen. Damit liegt die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft unter einem klar definierten Zustimmungsvorbehalt, der Transparenz und Kontrolle gewährleisten soll.

Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Regensburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Einlegung der Beschwerde ist sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle möglich und unterliegt bestimmten formellen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf elektronische Einreichungen.

Mit dem Beschluss vom 02.01.2026 hat das Amtsgericht Regensburg einen formellen und rechtlich bedeutsamen Schritt zur Sicherung des Vermögens der Thomas Seidl Holding GmbH vollzogen und damit die Grundlage für das weitere insolvenzrechtliche Verfahren geschaffen.

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