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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Sonne kommt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 74/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sonne kommt GmbH mit Sitz in der Lüner Rennbahn 12 in 21339 Lüneburg hat das Amtsgericht Lüneburg als zuständiges Insolvenzgericht am 02.01.2026 um 08.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 210561 eingetragen und wird gemeinschaftlich vertreten durch die Geschäftsführer Markus Rzeszota und Berit Sliwinski.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde ein bedeutender Sicherungsschritt im laufenden Insolvenzantragsverfahren vollzogen. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat das Gericht angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dadurch wird die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft an eine externe Kontrolle gebunden, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt, der seine Kanzlei in der Anna-Vogeley-Straße 17 in 21337 Lüneburg betreibt. Mit seiner Bestellung übernimmt er die Überwachung der Vermögenslage der Sonne kommt GmbH sowie die Prüfung, ob und in welcher Form eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Betracht kommt.

Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung nach § 23 Absatz 1 Satz 3 InsO stellt sicher, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Berücksichtigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Darüber hinaus sind auch Gläubiger beschwerdeberechtigt, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Lüneburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, gegebenenfalls auch die öffentliche Bekanntmachung.

Mit dem Beschluss vom 02.01.2026 hat das Amtsgericht Lüneburg einen rechtlich zentralen Rahmen für das weitere Verfahren geschaffen und die Voraussetzungen für eine geordnete Fortführung des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Sonne kommt GmbH festgelegt.

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