Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren über avenTA Personalmanagement GmbH eingeleitet: Sicherungsmaßnahmen greifen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 11151/25

Am 5. Dezember 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin entscheidende Maßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der avenTA Personalmanagement GmbH ergriffen. Das in der Friedrichstraße 95, 10117 Berlin ansässige Unternehmen, das sich auf Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert hat, wird nun unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Die im Handelsregister unter HRB 127068 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Michael Rabe vertreten.

Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde dem erfahrenen Berliner Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters übertragen. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu überwachen. Anders als im Fall einer vollständigen Verwaltung erhält er keine Vertretungsmacht, sondern agiert kontrollierend.

Zentrale Folge der gerichtlichen Entscheidung ist die Beschränkung der Verfügungsmacht der Gesellschaft. Ab sofort sind alle Verfügungen über Vermögensgegenstände der avenTA Personalmanagement GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Gleichzeitig wurde jegliche Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen unterbunden, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art wurden vorläufig eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, für die spätere Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten. Er ist befugt, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und sämtliche eingehenden Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden ausdrücklich dazu aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Den kontoführenden Banken und Kreditinstituten ist die Erteilung umfassender Auskünfte auferlegt worden, um die Transparenz über die wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen.

Zur weiteren Absicherung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Einsichts- und Zutrittsrechte. Er darf sämtliche Geschäftsräume und Nebenbereiche betreten, Unterlagen einsehen und sich alle nötigen Informationen durch die Schuldnerin aushändigen lassen. Diese ist verpflichtet, uneingeschränkt mit dem Insolvenzverwalter zu kooperieren, um die künftige Insolvenzmasse aufzuklären und zu erhalten.

Mit dieser Entscheidung ist der erste Schritt hin zu einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die avenTA Personalmanagement GmbH getan. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen zur Verfahrenskostendeckung gegeben sind und wie die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens einzuschätzen ist. Bis dahin steht die Gesellschaft unter enger gerichtlicher Aufsicht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Rechtspopulist Babis neuer Regierungschef in Tschechien – Demokratie mit Milliardärsbonus

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltungen für dataplan GmbH und Delta Haustechnik GmbH angeordnet – CCS Kühlspulen System GmbH von Maßnahmen entbunden