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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die MietCamper GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 1047/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am 27. November 2025 eine entscheidende Maßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren über die MietCamper GmbH & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRA 15582 und ansässig an der Ludwig-Erhard-Allee in Bielefeld, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MietCamper Beteiligungs GmbH, vertreten. Diese wiederum wird von den Geschäftsführern Ümit Cinar und Annegret Strathoff geleitet.

Um 11 Uhr und 37 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und betraute Rechtsanwältin Dr. Birte Meister aus Bielefeld mit dieser Aufgabe. Die Maßnahme bedeutet, dass die Schuldnerin ab diesem Zeitpunkt nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen darf. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Um die Insolvenzmasse zu sichern, wurde darüber hinaus allen Drittschuldnern untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Vielmehr müssen sämtliche Forderungen ausschließlich an Dr. Meister gerichtet werden, die ausdrücklich ermächtigt ist, Bankguthaben sowie sonstige Gelder einzuziehen und entgegenzunehmen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass sämtliche Zahlungseingänge zentral erfasst und überwacht werden.

Mit dem Beschluss vom 27. November 2025 wird die wirtschaftliche Lage der MietCamper GmbH & Co. KG nun umfassend untersucht und stabilisiert, während das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet.

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