Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 532 IN 3/25 rückt das Insolvenzgericht Bremen mit einer weiteren Entscheidung in den Fokus, die den Fortgang des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH maßgeblich prägt. Das Unternehmen mit Sitz an der Haferwende 36A in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 37684 HB und vertreten durch die Geschäftsführerin Yasemin Patricia Grabbe sowie den Geschäftsführer Frank Vierkötter, befindet sich seit einiger Zeit im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Bereits für den 24. Juli 2025 um acht Uhr war die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Nun wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine zusätzliche und äußerst bedeutsame Befugnis eingeräumt. Das Gericht gestattete ihm die Durchführung eines einzelnen, aber wirtschaftlich gewichtigen Geschäfts, das unmittelbar für die Insolvenzmasse wirkt. Konkret handelt es sich um die Rückzahlung eines echten Massekredits, ein Schritt, der nur in besonders gelagerten Verfahren genehmigt wird und für die weitere Abwicklung von erheblicher Tragweite sein kann.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht sowohl die Komplexität der finanziellen Situation der Gesellschaft als auch die Notwendigkeit einer sorgfältig gesteuerten Verwaltung der Masse. Wer Einblick in die vollständige Begründung nehmen möchte, kann den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Verkündet wurde die Entscheidung vom Amtsgericht Bremen am 25. November 2025.