Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, wie Gerichte fingierte Verkehrsunfälle erkennen – und welche Indizien auf Versicherungsbetrug hindeuten können. Wer absichtlich einen Crash provoziert, um Schadenersatz zu kassieren, geht am Ende leer aus.
Im verhandelten Fall (Az.: 10 O 228/23) hatte ein Mann seinen Transporter abends in einem abgelegenen Gewerbegebiet abgestellt. Kurz darauf fuhr ein Bekannter mit seinem Auto rückwärts gegen das Fahrzeug. Der Besitzer ließ ein Gutachten erstellen und wollte den Schaden fiktiv abrechnen, also sich den Betrag von der Versicherung auszahlen lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen.
Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung – sie vermutete einen gestellten Unfall. Nach genauer Prüfung gab das Gericht der Versicherung recht: Der Unfall sei abgesprochen gewesen, der Kläger habe der Beschädigung seines Fahrzeugs zugestimmt.
Damit entfiel laut Gericht die Rechtswidrigkeit des Schadensereignisses, und es bestand kein Anspruch auf Entschädigung.
Das Landgericht nannte eine Reihe von Verdachtsmomenten, die zusammengenommen auf eine Manipulation hinwiesen:
- Unfallort: abgelegenes, dunkles Gewerbegebiet – kaum Zeugen zu erwarten.
- Beziehung der Beteiligten: Fahrer kannten sich persönlich.
- Auffälliger Hergang: Rückwärtsfahrt mit ungewöhnlich langer, streifender Beschädigung.
- Abrechnung: fiktive Schadensregulierung ohne tatsächliche Reparatur.
- Fahrzeuge: älteres, stark genutztes Auto trifft auf neuwertigen Transporter.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt in diesem Zusammenhang: Versicherer seien bei Verdacht auf Manipulation „sehr wachsam“ und überprüften jeden Fall gründlich. Schon einzelne Auffälligkeiten können genügen, um einen Schadenersatzanspruch zu kippen.
Fazit:
Wer mit einem fingierten Unfall Geld kassieren will, riskiert nicht nur den Verlust des Anspruchs, sondern auch ein Strafverfahren wegen Betrugs. Gerichte werten mittlerweile schon eine Kombination mehrerer kleiner Ungereimtheiten als deutlichen Hinweis auf eine Absprache – und ziehen daraus klare Konsequenzen.