Dark Mode Light Mode

Rückruf von „Hamol Baby Powder“: Verunreinigung mit Schwermetall und fehlerhafte Kennzeichnung festgestellt

Die Hamadeen Food GmbH mit Sitz in Geesthacht hat eine dringende Warnung zum Produkt „Hamol Baby Powder“ in der 125-Gramm-Packung herausgegeben. Das Babypuder wird aus dem Verkehr gezogen, da im Rahmen einer Kontrolle eine nicht zulässige Verunreinigung mit Cadmium festgestellt wurde. Zudem weist das Produkt mangelhafte Kennzeichnung auf, insbesondere fehlt ein Warnhinweis zur sicheren Anwendung bei Säuglingen.

Produktdetails:

  • Produktname: Hamol Baby Powder
  • Inhalt: 125 Gramm
  • Haltbarkeitsdatum: 15.05.2028
  • Chargennummer: 889203035233
  • Vertrieb durch: Hamadeen Food GmbH, Vierlander Straße 13, 21502 Geesthacht

Gesundheitsrisiken

Die Belastung mit Cadmium, einem gesundheitsschädlichen Schwermetall, macht das Produkt für die Anwendung am Kind ungeeignet. Zusätzlich enthält das Puder Talkum, das bei unsachgemäßer Anwendung in die Atemwege gelangen kann. Dies birgt insbesondere für Kleinkinder die Gefahr von Reizungen, Husten oder sogar Atemnot, wenn das Pulver versehentlich eingeatmet wird.

Da ein deutlicher Warnhinweis auf dem Produkt fehlt, wird ein sofortiger Rückruf als vorsorgliche Maßnahme zum Schutz der Verbraucher durchgeführt.

Vertriebsregionen

Der Artikel wurde über diverse Einzelhändler in folgenden Bundesländern verkauft:

  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Empfehlung an Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend gebeten, das Produkt nicht weiter zu verwenden. Der Artikel kann in der Einkaufsstätte auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Kontakt

Für Rückfragen steht das Unternehmen zur Verfügung:

Hamadeen Food GmbH
Vierlander Straße 13
21502 Geesthacht

Erreichbarkeit:
E-Mail und weitere Kontaktinformationen finden sich in der Kundeninformation des Unternehmens (PDF nicht barrierefrei).

Der Rückruf wurde am 13. November 2025 durch die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Verbraucher, die das Produkt noch zu Hause haben, sollten es unverzüglich entsorgen oder zurückgeben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA warnt vor „Valdenfort Capital Partners“: Anbieter ohne Konzession bietet unerlaubt Anlageberatung an

Next Post

Allergen-Warnung: Surimi-Snack „Coraya Fish & Dip Cocktail“ zurückgerufen